Konfessionsfreie in Österreich
Länderbericht: Auch wenn der Anteil der römischen Katholiken sich in Österreich beständig verringert, sind sie immer noch die Mehrheit. Der Anteil der Konfessionsfreien in Österreich steigt kontinuierlich an, was sich jedoch nicht in den Organisationen darstellt, die eher kleingliedrig, vorübergehend und personal initiiert sind. Der Freidenkerbund ist davon die Ausnahme.
Von Christoph Baumgarten und Carsten Frerk.
1. Einleitung
2. Statistik
3. Geschichte der Konfessionsfreien
4. Organisationen
1. Einleitung
Österreich ist katholisch! Nun, ganz so einfach ist es zwar nicht mehr, aber historisch stimmt das schon. Die Habsburger Monarchen galten mit ihrem strengen spanischen Hofzeremoniell und den kaiserlichen Hoheiten als die katholischsten Majestäten im deutschen Sprachraum. Nicht wie die Protestanten Preußens, der übermächtigen militärischen Konkurrenz, die aber dem katholischen Österreich kulturell natürlich nicht das Wasser reichen konnten. Mozart, Beethoven … – nein, der war nicht Österreicher und auch eher Pantheist als Katholik. Ja, so war es einmal, und immer noch steht die Hauptstadt Wien – in dessen Großraum rund ein Drittel aller Österreicher leben - in der kulturellen Dominanz der Bauten aus den Zeiten katholischer Majestäten wie Franz II. oder Maria Theresia, die statt Kriege zu führen den Grundsatz »Tu felix Austria, nube!« (Du glückliches Österreich, heirate!) beherzigten.
Dabei wird manchmal übersehen, dass neben der katholischen ‚Amtskirche‘ die Ordensgenossenschaften bestehen, die - wie wir es in unserer Recherche „Gottes Werk und unser Beitrag – Kirchenfinanzierung in Österreich“ detailliert dargelegt haben, die vermögenderen katholischen Organisationen sind, die – vor allem ‚auf dem flachen Land‘ – über ihren Grundbesitz und die Pachten immer noch erhebliche ‚Bindungskräfte‘ entfalten. Nicht ohne Grund wird Österreich (ironisch oder spöttisch) auch „Klösterreich“ genannt. Allerdings entfalten die Ordensgenossenschaften keine sichtbare politische Einflussnahme.
Bemerkenswert ist an der katholischen Bischofskonferenz, dass sie es politisch und rechtswirksam vermag, in die nationalen Souveränitätsrechte der Republik Österreich einzugreifen, sich eine ganze Reihe von Vorrechten zusichern zu lassen und einen rechtseigenen Raum innerhalb des Staates zu bekommen, mit dem sich die kirchlichen Personen außerhalb des Zivil- und des Strafrechts stellen können. Möglich gemacht wurde dies durch das Konkordat vom Juni 1933, in dessen Artikel XXII es unter anderem heißt: „Alle anderen auf kirchliche Personen oder Dinge bezüglichen Materien, welche in den vorhergehenden Artikeln nicht behandelt wurden, werden dem geltenden kanonischen Recht gemäß geregelt werden.“ Rechtsgrundlagen sind demnach nicht österreichische Gesetze und Entscheidungen, sondern das christliche römisch-katholische Recht, das im Vatikan gesprochen wird.
Auch wenn die römisch-katholische die absolute Dominanz in der Religionslandschaft innehat, so bestehen noch – zudem in formalen Abstufungen – weitere Religionsgemeinschaften. Die genannten Religionsgemeinschaften genießen gegenüber allen anderen religiösen Bekenntnissen einige Privilegien, etwa das Recht auf staatlich finanzierten Religionsunterricht in Schulen oder das Recht, mithilfe staatlich erstellter Mitgliederlisten steuerlich absetzbare Kirchenbeiträge einzuheben. Eine Systematik hinter der Anerkennungspraxis gab es bis vor wenigen Jahren nicht, in den privilegierten Status wurden Religionsgemeinschaften mehr oder weniger nach politischem Bedarf oder politischer Willkür erhoben. Die geltende Anerkennung der römisch-katholischen Kirche (an die in Österreich auch unierte Riten wie die armenisch-katholische Kirche angegliedert sind) hat rein historische Gründe. Für die ehemalige Staatskirche gibt es nicht einmal ein eigenes Anerkennungsgesetz – anders als für die Protestanten (1867/1961), die Altkatholiken (1874) und die Islamische Glaubensgemeinschaft (1878/1912). Im März 2015 wurde vom Bundesrat das „Islamgesetz 2015“ erlassen, dass das Islamgesetz aus dem Jahr 1912 ersetzt.
Die Mormonen wurden auf Druck der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg anerkannt, für Buddhisten und Orthodoxe gibt es ebenfalls eigene Anerkennungsgesetze. Die Herrnhuter Brüdergemeinde galt bis 2010 ebenfalls als gesetzlich anerkannt. Nachdem sie über einen längeren Zeitraum nicht aktiv war, ist dieser Status nach Auskunft des zuständigen Ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erloschen. Kriterien, wann und warum Religionsgemeinschaften anerkannt werden, gibt es erst seit 1997. Bis dahin gab es keinen Rechtsanspruch. Diesen Anspruch erzwangen die Zeugen Jehovas für sich mit mehreren Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Resultat war das Bekenntnisgemeinschaftengesetz, das ein dreistufiges System zur Anerkennung vorsieht. 2010 wurde das Gesetz reformiert; nun gibt es weitere Hürden, die einer Religionsgemeinschaft die gesetzliche Anerkennung erschweren.
In einer Ausarbeitung der Bundesregierung findet sich eine Übersicht über 16 „Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften“ mit den jeweiligen Jahresangaben ihrer gesetzlichen Anerkennung und Verweisen zu den jeweiligen Gesetzestexten. Diese „gesetzlich anerkannten“ erhalten alle einen Körperschaftsstatus, sind also eine Art „Religionsgesellschaft Erster Klasse“. Sofern nichts anderes genannt wird, ist das Anerkennungsgesetz 1874 (Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften) dafür die rechtliche Grundlage. Daneben gibt es neun „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften“. Diese Gemeinschaften besitzen zwar auch eine Rechtspersönlichkeit, sind aber keine Körperschaft öffentlichen Rechts, also eine Art „Religion Zweiter Klasse“. Es sind kleinere Religionsgemeinschaften wie die Aleviten und die Baptisten. Diesen Status kann man als Vorstufe zur anerkannten „eingetragenen Religionsgesellschaft“ betrachten. Nach zehn Jahren kann das Kultusamt im Unterrichtsministerium einer „Bekenntnisgemeinschaft den privilegierten Status als anerkannte „eingetragene Religionsgesellschaft“ zuerkennen. Die Bekenntnisgemeinschaften wurden geschaffen, um, wie die Autoren des Gesetzes inoffiziell freimütig bekennen, die Anerkennung der Zeugen Jehovas hinauszuzögern. Die dritte Kategorie sind die „religiösen Vereine“, die – zumindest potenziell – eine Vorstufe zu den „Bekenntnisgemeinschaften“ darstellen. „Religiöse Vereine“ haben mit den „Bekenntnisgemeinschaften“ gemeinsam, dass sie im Wesentlichen keine Privilegien genießen – mit Ausnahme einiger weniger steuerlicher Befreiungen, die allerdings kaum ins Gewicht fallen dürften.
Eine Besonderheit ist jedoch, dass Mitglieder der „religiösen Vereine“ – aufgrund eines „Durchführungserlass zum Religionsunterricht“ (2007) als „ohne Bekenntnis“ gelten.
„Personen, die weder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft noch einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, gelten als Personen ohne Bekenntnis (o.B.).“
Für die Statistik zu den Religionsgesellschaften/-gemeinschaften spielen diese Organisationen – außer der römisch-katholischen, der evangelischen Kirche und den Muslimen – keine Rolle.
2. Statistik
Zur Statistik der Religionszugehörigkeiten gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung eine Mitteilung, dass es regierungsamtlich keine gibt.
„Seit der Volkszählung 2001 dürfen in Österreich bei Volkszählungen keine Daten zur Religionszugehörigkeit mehr erhoben werden. Aus diesem Grund gibt es keine von Seiten des Staates erfassten aktuellen Mitgliederzahlen von in Österreich vertretenen Religionsgemeinschaften.“
Offizielle Zahlen gibt es für die Katholische Kirche und die Evangelische Kirche, die traditionell die Lutheraner (Augsburger Bekenntnis = A.B.) und die Reformierten (Helvetisches Bekenntnis = H.B.) zusammenfassen.
Zum Jahresende 2021 stellte die Katholische Kirche mit 4.828.066 Mitgliedern 53,8 Prozent der österreichischen Gesamtbevölkerung.
Nach einem Bericht des Standard: „In Österreich leben mehr Orthodoxe als Muslime“ sind es (2017) an die 700.000 Muslime und an die 800.000 Orthodoxe. Die drittgrößte Gruppe nach Religionsbekenntnis sind die Muslime. Bei der zuletzt durchgeführten Volkszählung [2001] waren es nach Angaben der Statistik Austria 338.988 Personen beziehungsweise 4,2 Prozent der Bevölkerung. Davon ist allerdings nur etwa ein Viertel bei der gesetzlichen Vertretung, der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), registriert. Und: Warum wird bei den Muslimen nicht zumindest nach Sunniten (mit den vier Rechtsschulen der Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten), den Schiiten und Aleviten unterschieden, wenn jede kleine christliche Gruppe extra gezählt und genannt wird? Die viertgrößte Gruppe ist die Evangelische Kirche, die 2020 mit 277.000 Kirchenmitgliedern 3,1 Prozent der Bevölkerung repräsentierte. Nach einem Bericht des ORF (2013) zählen die („vereinigten“) Freikirchen 20.000 Organisierte, aber 45.-60.000 Bekennende.
Geht man von diesen verschiedensten Zahlenangaben zu verschiedenen Jahren aus, so ergibt sich eine Übersicht, wie sie für 2020 von Statista vorgelegt wurde, und die zur Vorsicht bei der Interpretation mahnt:
„Die letzten amtlichen Zahlen zur tatsächlichen Religionszugehörigkeit in Österreich stammen aus der Volkszählung im Jahr 2001; in den nachfolgenden Registerzählungen ist dieses Merkmal nicht mehr enthalten. Ein Überblick über die Verbreitung der Konfessionen im Land lässt sich daher nur über die Angaben der einzelnen Religionsgemeinschaften verschaffen. Dabei handelt es sich größtenteils um Schätzungen mit unterschiedlichen Bezugsjahren. Es ist zu beachten, dass die genannte Anzahl der Gläubigen oder Praktizierenden nicht immer mit der offiziellen Mitgliedschaft in der entsprechenden Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft gleichgesetzt werden kann.“
Die Tendenz – und um nichts anderes geht es bei empirischen Umfragen – ist eindeutig: Der Anteil der Österreicher, die keiner Religionsgemeinschaft angehört, wird größer und beläuft sich derzeit um etwa ein Viertel der Bevölkerung.
(Nachtrag 28.05.2020:) Eine Umfrage durch Statistik Austria im Rahmen der Mikrozensus-Erhebung 2021 kann als die aktuellste und belastungsfähigste Datenbasis gelten. Demnach sind rund 2 Mio. Österreicherinnen und Österreicher konfessionsfrei, das sind 22,4 Prozent der Bevölkerung. Überdurchschnittlich ist der Anteil in Wien mit 34,1 Prozent.
Diese formalen Mitgliedschaften haben auch einen mentalen ‚Unterbau‘. Im Vergleich von 1990 zu 2018 beantworten die Frage: „Sind sie eine Religiöse Person?“ 1990 noch 80 Prozent mit „Ja“, 2018 sind es noch 58 Prozent. Parallel dazu steigt der Anteil der Österreicher, die „Nein“ sagen von 17 auf 32 Prozent und diejenigen, die bekennen, sie seien „Atheist“ steigt von drei auf sechs Prozent.
Und auf die Frage, wie wichtig Religion in ihrem Leben sei, antworten 1990 insgesamt 54 Prozent mit „sehr wichtig/ziemlich wichtig“ und 46 Prozent mit „nicht/überhaupt nicht wichtig“. 2018 hat sich diese Mehrheit ins Gegenteil verändert, da 43 Prozent Religion als „wichtig“ betrachten und 56 Prozent als „unwichtig“.
Hinsichtlich des Gottesdienstbesuchs gehen 2018 rund 13 Prozent einmal in der Woche in die Kirche und 14 Prozent einmal im Monat, zusammen also 27 Prozent „regelmäßige Kirchgänger“. Weitere 23 Prozent sind die „Drei-Tages-Christen“, die nur zu hohen Feiertagen wie Weihnachten oder Ostern in die Kirche gehen, und 50 Prozent gehen so gut wie nie oder niemals in die Kirche.
Diese, im Vergleich zu den Anteilen der Mitglieder in Religionsgemeinschaften, geringere Glaubenspraxis zeigt sich auch in der Gebetspraxis. 32 Prozent beten zumindest einmal in der Woche (14 Prozent täglich), aber 65 Prozent seltener (33 Prozent „niemals“).
Der Auffassung, dass in einer Demokratie religiöse Autoritäten die staatlichen Gesetze interpretieren sollten, unterstützen nur acht Prozent der Befragten, und in der Frage, ob der religiöse Glaube ein wichtiges Element in der Kindererziehung sei, nennen das nur 12 Prozent der Befragten.
Vertritt man die Auffassung, dass Religion und Glauben sich zumindest in einer glaubwürdigen Glaubenspraxis zeigen müssten, so sind die tatsächlichen Anteile von Religiösen vermutlich deutlich geringer als die formalen Mitgliedschaften es anzeigen.
Für die weitere Entwicklung der ‚Religionslandschaft‘ in Österreich werden in der Studie: „DEMOGRAPHIE UND RELIGION IN ÖSTERREICH - Szenarien 2016 bis 2046“ (Hrsg vom Vienna Institute of Demography/ Österreichische Akademie der Wissenschaften/ Österreichischer Integrationsfonds, August 2017) vier Szenarien angenommen, mit entsprechend unterschiedlichen Ergebnissen.
Der Anteil der Konfessionsfreien wird für 2046 auf mittlere 20-Prozent prognostiziert, im Falle einer starken Zuwanderung auf 21 Prozent. Aber diese Prognosen sind Rechenbeispiele, die in diesem Fall schon darin unzuverlässig sind, dass der Anteil der römischen Katholiken mit 64 Prozent (in 2016) angenommen wird, obwohl er realiter (vgl. Tabelle 1.2.) nur 57 Prozent betrug. Und, wenn man zugrunde legt, dass die katholische Kirche von 1991 bis 2018 jedes Jahr rund einen Prozentpunkt am Bevölkerungsanteil verloren hat, so wäre das von 2016 bis 2046 linear ein Rückgang um 30 Prozentpunkte, also in 2046 auf etwa 37 Prozent-
Nach der Zähllogik der Konfessionsfreien – es sind alle nicht religiös oder kirchlich Gebundenen – sind diejenigen, die aus der Kirche austreten, damit „konfessionsfrei“. In dieser Sichtweise steigt ihr Anteil u. a. mit der Anzahl der Kirchenaustritte.
3. Geschichte der Konfessionsfreien
Wie sehr sich die Zeiten zum Positiven und zur Religionsfreiheit verändert haben, auch zu der Möglichkeit, frei von einer Religionszugehörigkeit zu sein, mag noch ein kurzer Rückblick verdeutlichen.
Im „Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch die interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden“ war es nur vorgesehen, von einem Religionsbekenntnis zu einem anderen zu wechseln, sofern das aus „freier Überzeugung“ geschieht und man nicht geisteskrank ist.
„Artikel 4. Nach vollendetem 14. Lebensjahre hat Jedermann ohne Unterschied des Geschlechtes die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Ueberzeugung und ist in dieser freien Wahl nöthigenfalls von der Behörde zu schützen. Derselbe darf sich jedoch zur Zeit der Wahl nicht in einem Geistes- oder Gemüthszustande befinden, welcher die eigene freie Ueberzeugung ausschließt.“
Aber immerhin wurde 1868 im Artikel 7 des Gesetzes auch verfügt, dass man beim Abfall vom Christentum nicht mehr enterbt werden dürfe und dass Religionskritik und die „Ausstreuung einer der christlichen Religion widerstrebenden Irrlehre“ keine Verbrechen mehr seien.
„Die Bestimmung des §. 768, lit. a) allg. bürgerl. Gesetzbuches, vermöge welcher der Abfall vom Christenthum als Grund der Enterbung erklärt wird, dann die Verfügungen des §. 122, lit. c) und d) Strafgesetzes, womit derjenige, welcher einen Christen zum Abfalle vom Christenthum zu verleiten oder eine der christlichen Religion widerstrebende Irrlehre auszustreuen sucht, eines Verbrechens schuldig erklärt wird, sind aufgehoben.
Es ist jedoch jeder Religionspartei untersagt, die Genossen einer anderen durch Zwang oder List zum Uebergang zu bestimmen.“
Der Aspekt für den Kirchenaustritt wurde in der Zeit der Diktatur der sogenannten Klerikalfaschisten unter der Führung des Kanzlers Dollfuß (1933–1938) am 25.08.1933 erst in der „Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt vom 16. August 1933 über die Vollziehung der den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft regelnden Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 49“ geändert, indem zusätzlich angeordnet wurde, dass diese Personen vorzuladen seien, es sei denn es bestehe Todesgefahr, und dass gemeinsame Austritte mehrerer Personen als unzulässig zurückzuweisen seien. Am 9.9. 1938 wurde dann hinsichtlich des Kirchenaustritts der alte Gesetzestext von 1868 wieder fortgeschrieben und in der „Verordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) über den Vollzug von Religionsaustritten“ verfügt:
„Die Behörde hat sich in jedem Fall der Erklärung des Austritts aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft über die Identität der Person des Anmeldenden und ob er das 14. Lebensjahr zurückgelegt hat, Gewißheit zu verschaffen und sich weiters zu vergewissern, ob sich der Austretende im Zeitpunkt der Abgabe der Austrittserklärung nicht etwa in einem Geistes- oder Gemütszustand befunden hat, der die eigene freie Überzeugung ausschließt.“
Diese Zeiten, als Atheismus als Verbrechen galt (bis 1868) und Konfessionsfreie oder Atheisten als möglicherweise geisteskrank galten – offiziell von 1868 bis 1945 – , sind, zumindest offiziell, vorbei.
Zur Geschichte der Konfessionsfreien heißt es in dem Artikel „Der Freidenkerbund“ von Christoph Baumgarten, dass dieser ursprünglich die Führungsrolle innehatte und seine Entwicklung symptomatisch für die Rolle der Konfessionsfreien stehen mag.
„Die Freidenker hatten nach ihrer Gründung 1877 ihren Weg nicht direkt in die Sozialdemokratie gefunden. Ursprünglich rekrutierten sie sich eher aus dem bürgerlich-liberalen Lager. Spätestens nach der Revolution 1918 fanden sie, wie die meisten anderen liberalen Bewegungen, nur in der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei eine politische Heimat. Für eine liberale Partei gab es in der damaligen Parteienlandschaft keinen Platz (was sich bis heute nicht geändert hat).
Der Verein reihte sich nahtlos in die sozialdemokratische Kulturbewegung ein und erkämpfte etwa mit dem ArbeiterInnenverein „Die Flamme“ das Recht auf Feuerbestattung – gegen massiven Widerstand der römisch-katholischen Kirche und der Christlichsozialen. Die Freidenker standen damals vor allem gegen das Staatskirchentum und verfochten generell eine antiklerikale Linie und fühlten sich den Traditionen der Aufklärung verbunden.
Bis zu 65.000 Mitglieder hatte der Verein gegen Ende der Ersten Republik. Wenige Wochen, nachdem der Christlichsoziale Bundeskanzler Engelbert Dollfuß den Nationalrat ausgeschalten hatte, ließ er den Freidenkerbund als eine der ersten Organisationen verbieten. Das war am 30. Mai 1933.
In der Zweiten Republik konnte der Freidenkerbund nie mehr an die Bedeutung anknüpfen, die er in der Ersten hatte. Das lag zum einen daran, dass er nie das Vereinsvermögen erhielt, das 1933 beschlagnahmt wurde. Es war ausgerechnet der sozialdemokratische Innenminister Oskar Helmer, der lange verhinderte, dass der Freidenkerbund wieder gegründet wurde. Und der, als das 1948 doch passierte, amtlich feststellen ließ, der neue Freidenkerbund sei nicht ident mit dem alten. Das verweist zugleich auf den zweiten Grund für die wesentlich bescheidenere Rolle, die der Verein nach seiner Neugründung spielte. Das Verhältnis zur Sozialdemokratie war wesentlich komplizierter geworden. Offiziell hatte man nichts mehr miteinander zu tun. Was nichts daran änderte, dass bis heute ein großer Teil der Mitglieder des Freidenkerbundes Mitglieder bei der SPÖ sind.
Die Konsensorientierung der heimischen Innenpolitik machte solche Aktionen in den Augen der SPÖ-Spitze entbehrlich. Der Freidenkerbund verlor seine aktive politische Rolle zeitgleich mit der katholischen Kirche. Und in dem Maß, wie die dominierende Rolle der katholischen Kirche in der Gesellschaft zurückging, schwand die gesellschaftliche Bedeutung des Freidenkerbundes.“
4. Organisationen
Aktiv ist in Österreich (Stand Mai 2022) etwa ein halbes Dutzend an Organisationen, die die Interessen Konfessionsfreier und Atheisten vertreten bzw. sich für eine säkularere Gesellschaft einsetzen.
Ähnlich wie in Deutschland ist die Szene relativ kleingliedrig, mehrere Vereine haben sich in der jüngeren Vergangenheit als eher kurzlebig erwiesen. Etwa die Hälfte der Mitte der 2000-er am Höhepunkt der Neuen Atheismus-Welle gegründeten Organisationen ist heute nicht mehr existent. Dafür sind etwas später einige andere nachgerückt.
Die Zahl der Mitglieder und Aktivisten ist Österreich überschaubar, aber deutlich größer als das noch vor 15 Jahren der Fall war. Auffällig ist, dass sich mit zwei Ausnahmen – AHA und AVÖ – nahezu alle Aktivitäten in Wien konzentrieren. In den vergangenen vier Jahren ist eine Neuordnung der Szene eingetreten, die vor allem auf die radikale Neuorientierung des damaligen Freidenkerbunds zurückgeht, der über Jahrzehnte der größte Verein für Konfessionsfreie in Österreich war.
Sofern Mitgliederzahlen zugänglich und angegeben sind, ist im Vergleich zu Deutschland die deutlich geringere Gesamtbevölkerung Österreichs zu bedenken. Um die relative Bedeutung auf deutsche Verhältnisse umlegen zu können, ist es ratsam, die jeweiligen Zahlen mit 9 oder 10 zu multiplizieren. Ein Verein mit 1.000 Mitgliedern – eine rare Ausnahmeerscheinung in Österreich – entspräche einer Organisation von 9- bis 10.000 Mitgliedern in Deutschland.
Freidenkerbund Österreichs
„DER (NEUE) FREIDENKERBUND - Der traditionsreiche Freidenkerbund Österreichs - immerhin hat er 2017 sein 130jähriges Bestehen gefeiert - hat sich Ende Juni 2018 in „Humanistischer Verband Österreichs“ umbenannt und beabsichtigt, sich in Zukunft weniger der Laizität und der Religionskritik, als Fragen des Humanismus zu widmen. Das ist natürlich jedermann unbenommen, wenn auch „Humanismus“ ein überaus schwammiger Begriff ist und kaum jemand von sich sagen wird, kein Humanist zu sein. Wir haben daher den Freidenkerbund neu gegründet - mit seinem bisherigen Vereinszweck.“
Der Freidenkerbund ist nach der Anzahl der Mitglieder eine der kleineren Organisationen und widmet sich inhaltlich den Schwerpunkten Religionskritik und der Diskriminierung Konfessionsfreier. In der öffentlichen Wahrnehmung konnte er bislang nicht die historischen Freidenker anknüpfen.
Humanistischer Verband Österreichs (HVÖ)
Dieser ging, siehe oben, 2018 aus dem Freidenkerbund hervor. Er ist zweifelsohne die größte Organisation Konfessionsfreier im Land. Ähnlich wie der HVD versteht sich der Humanistische Verband eher als Dienstleister für seine Mitglieder denn als Plattform, um weltanschauliche Fragen in der Öffentlichkeit zu verhandeln. So bietet der HVÖ unter dem Begriff Lebensfeiern säkulare Entsprechungen zu Taufe und Co an. Darüber hinaus strebt er anders als der Vorgängerverein offenbar auch Kooperationen mit Unternehmen an. Bislang gibt es mit dem „Tiroler Bauernstandl“ allerdings nur ein Unternehmen, das unter der Rubrik Große Förderer gelistet wird. Die Homepage wirkt vier Jahre nach dem Launch noch in zentralen Bereichen unfertig. Neben der AHA und den AVÖ ist er der einzige Verein mit regelmäßigen Veranstaltungen für die Mitglieder.
„Allianz für Humanismus und Atheismus“ (AHA)
Die AHA ging Mitte der 2000-er aus einer Spaltung des Freidenkerbunds hervor. Im Wesentlichen wurde sie von den oberösterreichischen Mitgliedern der Freidenker gegründet. Bis heute hat der Verein seinen Schwerpunkt in und um Linz. Der Verein schloss sich im Zuge der Buskampagne dem Zentralrat der Konfessionsfreien an, was für AHA und Freidenkerbund die Überwindung wesentlicher Vorbehalte voraussetzte, die bei der Spaltung entstanden waren. Wie Freidenkerbund und AGATHE trug die AHA auch das erfolglose Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien mit. Danach schlief die Zusammenarbeit langsam ein. Die AHA bietet regelmäßige Veranstaltungen für Mitglieder und Interessierte an.
Verein Religion ist Privatsache
Mitgliedermäßig der kleinste aktive Verein Konfessionsfreier in Österreich. Seit seiner Gründung Mitte der 2000-er beschäftigt er sich vorrangig mit der Diskriminierung Konfessionsfreier in Österreich – etwa der Tatsache, dass in mehreren Bundesländern Kinder konfessionsfreier Eltern im Kindergarten den katholischen Religionsunterricht besuchen müssen. Der Verein betreibt eine Meldestelle für Diskriminierungsfälle.
Atheisten Österreich
In doppelter Hinsicht der jüngste Verein der Szene in Österreich. Er wurde Ende 2018 gegründet und hat laut Homepage ausnehmend junge Aktivisten. Ausnahme ist hier Vereinskassier Andreas Gradert. Er ist auch Vorsitzender des HVÖ. Diese personelle Überschneidung scheint typisch zu sein für die AVÖ, die eine Vernetzung der bestehenden Vereine und Initiativen anstreben. Auffallend ist vor allem, dass die AVÖ regional sehr breit aufgestellt sind. Regelmäßige Veranstaltungen für Mitglieder, die Atheisten-Stammtische, gibt es in Wien, Graz und Innsbruck.
Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG)
370 Mitglieder (März 2022). „Wir haben am 30. Dezember 2019 unseren Eintragungsantrag an das Kultusamt gestellt. Derzeit läuft das Eintragungsverfahren; ein erster, noch nicht rechtskräftiger, abweisender Bescheid vom 23. Oktober 2020 wurde uns am 3. November 2020 zugestellt, am 1. Dezember 2020 haben wir eine Bescheidbeschwerde erhoben, am 14. Jänner 2021 hat das Kultusamt alles dem zuständigen Verwaltungsgericht übermittelt, ohne eine Beschwerdevorentscheidung erlassen zu haben, und das Gericht hat dann am 3. Mai 2021 ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben. Derzeit warten wir auf das Gerichtsgutachten.“
Das angesprochene Rechtsgutachten beschied der ARG am 6. Mai 2022, keine Religionsgemeinschaft zu sein. Eine völlige Niederlage war der Prozess dennoch nicht. Der Gutachter Richard Potz, ein Religionsrechtler, hielt darin fest, „Weltanschauungen bzw. Weltanschauungsgemeinschaften, wie immer ihr Verhältnis zu Religion begrifflich gefasst wird, (haben) gleichermaßen Anspruch auf spezifische Aktivitäten im öffentlichen Raum.
Das erfordere „entweder eine Novellierung des BekGG durch seine Ausdehnung auf Weltanschauungsgemeinschaften oder ein zum BekGG paralleles Gesetz für die Verleihung eines spezifischen Rechtsstatus an nicht-religiöse Weltanschauungsgemeinschaften“, so das Gutachten.
Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich (KdFSMÖ)
mit 1.030 Mitgliedern (März 2022).
„Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich wurde im Juli 2012 von unserem ersten Obersten Maccherone, Niko Alm, gegründet. Internationale Aufmerksamkeit bekamen wir, als Niko seinen Führerschein mit einem Foto, auf dem er sein Nudelsieb trägt, bekommen hat.
Im Sommer 2013 tat ihm Philip Sager das gleich, auch sein Führerschein mit Nudelsieb am Foto wurde anerkannt. Wieder gab es großes Medieninteresse, zahlreiche Zeitungsbeiträge, Interviews in TV und Radio waren die Folge. Er wurde im selben Jahr zum neuen Kirchenoberhaupt gewählt und ist bis heute in diesem Amt. Niko ist ebenso nach wie vor treibende Kraft in unserer Gemeinschaft, er hat die Position des MC (Master of Celerymony) inne.“
Als historisch relevant sind noch zu nennen:
„AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich“ (AGATHE)
Hier dürfte es sich um einen Fehleintrag handeln. Dieser relativ kleine Verein war um das Jahr 2010 hoch aktiv, als es im Zuge der Buskampagne auch zu einer institutionalisierten Zusammenarbeit mit dem damaligen Freidenkerbund und der Allianz für Humanismus und Atheismus unter dem Dach des eigens dafür geschaffenen Zentralrats der Konfessionsfreien kam. Als sich Vereinsgründer Erich Eder, ein Biologe, aus beruflichen Gründen nicht mehr mit vollem Engagement dem Verein widmen konnte, verschwand die AGATHE leise aus der Öffentlichkeit. Eine Homepage betreibt der Verein nicht, ob er überhaupt noch existiert, ist zweifelhaft.
Zentralrat der Konfessionsfreien
Der Link auf die vorgebliche Internetseite des Zentralrats (www. konfessionsfrei. at) landet auf der Internetseite des ehemaligen „Koordinierungsrat säkularer Organisation“ (KORSO), der sich 2021 in „Zentralrat der Konfessionsfreien“ umbenannt hat.
Der Verein wurde 2009 als Dachorganisation gegründet, die die Zusammenarbeit der damals größten atheistischen bzw. säkularen Organisationen Freidenkerbund, AHA und AGATHE und laizismus.at koordinieren und vertiefen sollte und als Plattform für gemeinsame Projekte dienen sollte. Diese Zusammenarbeit mündete in mehreren Kampagnen wie der Buskampagne, mit der im öffentlichen Raum Werbung für ein Leben ohne Gott gemacht werden sollte. Finanziert wurde die Kampagne maßgeblich vom Unternehmer Niko Alm, dem Gründer von laizismus.at. Zeitweise gehörte dem Zentralrat auch die Initiative Religion ist Privatsache an. Eine angedachte Mitgliedschaft des Zentralrats der Ex-Muslime kam nie zustande. Dieser konnte Zweifel an seiner rechtmäßigen Gründung nie ausräumen. In Zusammenarbeit mit der Initiative gegen Kirchenprivilegien trugen der Zentralrat der Konfessionsfreien und seine Mitgliederorganisationen auch das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien im Jahr 2013 mit. Das Volksbegehren verfehlte die Untergrenze von 100.000 Unterschriften deutlich. Danach erlahmte der Schwung, der Zentralrat ist seit Jahren aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwunden. Mittlerweile dürfte er als inexistent zu betrachten sein.
Giordano Bruno Regionalgruppe Österreich
Der Österreich-Ableger der gbs wurde 2009 gegründet. Die nie sonderlich mitgliederstarke Regionalgruppe war vorwiegend im Hochschulsektor verankert, mit einigen personellen Überschneidungen zu den bestehenden Vereinen. Sie ist rund drei Jahren nicht mehr öffentlich aufgetreten. Die Internetadresse (http://www.gbs-austria.org/) ist nicht mehr erreichbar.