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MdBs und Konfessionen

In der gerade begonnenen 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zeigt sich – wenn auch etwas weniger ausgeprägt - der allgemeine gesellschaftliche Trend der Religionszugehörigkeiten. Die „bekennenden Christen“ stellen 54 Prozent der MdBs, die „Nicht-Religiösen“ 44 Prozent. Die CDU/CSU-Fraktion ist dabei der Hauptträger der „christlichen Ökumene“ während die MdBs der SPD-Fraktion und der Grünen mehr als die Hälfte der „Nicht-Religiösen“ stellen.

Der Bundestag publiziert in einem Datenhandbuch detaillierte Information zu den Bundestagsabgeordneten, auch ihre eigenen Angaben zur Religionszugehörigkeit (Kapitel 03/08).

„Die Angaben zur Konfessions-bzw. Religionszugehörigkeit der Mitglieder des Deutschen Bundestages wurden jeweils mit Stand zu Beginn einer Wahlperiode erhoben. Grundlage für die Zählung sind die Selbstangaben der Abgeordneten für das ‚Amtliche Handbuch des Deutschen Bundestages‘.“

Die Darstellung beginnt mit der 12. Wahlperiode (1990-1994), so dass die Effekte der Deutschen Einheit nicht berücksichtigt werden brauchen. Es ist ein Überblick über 30 Jahre der Veränderungen. Der Trend geht in die gleiche Richtung wie in der Gesamtgesellschaft, d. h. der Anteil der „bekennenden Christen“ verringert sich langsam aber stetig.

Der Anteil der MdBs, die sich in ihren Angaben zur Mitgliedschaft in der evangelischen bzw. der katholischen Kirche „bekennen“ verringert sich von 70 Prozent (1990) auf 54 Prozent (2021).

Für die Evangelischen zeigt sich diese Verringerung durchgehend bei allen Fraktionen, bei den römischen Katholiken ist das anders, denn in der CDU/CSU, der SDP und vor allem in der FDP-Fraktion ist der Anteil der Katholiken 2021 höher als 1990.

Der Anteil von „Sonstigen Konfessionen“ bzw. „Muslimen“ bleibt geringfügig und ist erst seit 2013 leicht angestiegen, von 1,1 Prozent auf 2,1 Prozent oder von 8 MdBs auf 15 Abgeordnete.

Auffallend ist bei den „Nicht-Religiösen“, d. h. bei den MdBs die keine Angaben zu ihrer Religion oder Weltanschauung machen, dass der Anteil „Ohne Angabe“ leicht ansteigt bzw. um ein Drittel pendelt. Um voreiligen Vereinnahmungen vorzubeugen gibt es in den Fußnoten allerdings eine Warnung:

„Die Rubrik ‚Ohne Angabe‘ lässt nicht den Schluss zu, dass die hier erfassten Abgeordneten keiner Religionsgemeinschaft oder Konfession angehören.“

Allerdings ist dazu anzumerken, dass diese Anmerkung zwar von der Sache her richtig ist, aber in einem Staatswesen, in dem Religionsfreiheit besteht, ist es dann eine Tatsache, dass diese MdBs ihre Religionszugehörigkeit oder Konfessionsfreiheit als Privatangelegenheit betrachten, die sie nicht in die Öffentlichkeit tragen wollen. Das allerdings heißt, dass sie, falls sie einer Religionsgemeinschaft angehören, sich nicht öffentlich dazu „bekennen“, wie es zumindest von den Religionsfunktionären gefordert wird, die eine Auffassung, dass Religion eine Privatangelegenheit sei, schlicht ablehnen. Insofern kann man diese Gruppe durchaus als „Nicht-Religiöse“ zusammenfassen. Für diese Vorgehensweise spricht auch, dass sich dann die Anteile der MdBs in Bezug auf „Religiöse“ bzw. „Nicht-Religiöse“ den gesellschaftlichen Realitäten annähert.

Warum Politiker allerdings in einem Land mit Religionsfreiheit in einem öffentlichen ‚Amt‘ keine Angabe zu ihrer Religion machen, wäre ein klärungswürdiger Aspekt.

Eine Umrechnung der Prozentanteile - die für eine vergleichende Darstellung sinnvoll bzw. notwendig ist -, auf die absoluten Zahlen zeigt die tatsächlichen Mandate im Bundestag und die Verteilung auf die Fraktionen.

Damit wird es dann auch möglich, auch andere Merkmalsverteilungen darzustellen, wie beispielsweise die interne fraktionsmäßige Zusammensetzung von einzelnen Religionsgruppen, hier für die gerade beginnende 20. Wahlperiode.

Während bei den Evangelischen die SPD- sowie CDU/CSU-Fraktion gleichermaßen vertreten sind (mit jeweils einem Drittel), kommen 60 Prozent der katholischen MdBs aus der CDU/CSU, die damit in der christlichen Ökumene dann auch die Mehrheit stellen (mit 46 Prozent) gegen ein Viertel (25 Prozent) von der SPD und jeweils 10 bzw. 13 Prozent von den Grünen und der FDP:

Bei den Konfessionsfreien bzw. den MdBs „Ohne Angabe“ und damit (zusammengefasst) den „Nicht-Religiösen“ spielen die MdBs der CDU/CSU nur eine marginale bzw. gar eine Rolle. Federführend, mit rund 31 Prozent, sind die MdBs aus der SPD-Fraktion, gefolgt von den Grünen mit 24 Prozent sowie den MdBs der AfD mit 19 Prozent.

(CF)

(Die Grafik wurde am 15.12. in der Farbgebung überarbeitet.)