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Religionsunterricht - Abmeldungen - NRW

Mit dem Erreichen der Religionsmündigkeit nach Vollendung des 14. Lebensjahres (meist ab der Jahrgangsstufe 8) nimmt der Anteil der vom Religionsunterricht abgemeldeten Konfessionsgebundenen Schüler(innen) zu.

Im laufenden Schuljahr 2006/07 stieg die Quote bis zur Jahrgangsstufe 13 bei den evangelischen Schülerinnen und Schülern bis auf 12,5 Prozent, bei den katholischen bis auf 10,1 Prozent an.