Sie sind hier

Staatsleistungen 2022

Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen für 2022 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 594 Mio. Euro. Gegenüber den Staatsleistungen 2021 (581 Mio. Euro) ist es ein Anstieg um 2,2 Prozent. Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR) auf 20,2 Mrd. Euro (20.160.752.000).

Die Humanistische Union (Johann-Albrecht Haupt) hat die Ergebnisse der Recherche zu den Staatsleistungen der deutschen Bundesländer für das Jahr 2022 vorgelegt.

Die Zahlengaben beruhen auf den Haushaltsplänen der 14 Bundesländer (Hamburg und Bremen zahlen als ehemalige Freie und Hansestädte, d. h. Kaufmannsrepubliken, keine Staatsleistungen an die Kirchen). Sie entsprechen den Veröffentlichungen in den späteren Haushaltsrechnungen. Die Zahlungen unterliegen nicht den Prüfungen durch die Landesrechnungshöfe.

Die Gesamtsumme der Zahlungen für das Jahr 2022 beläuft sich auf 594 Mio. Euro (594.017.50). Das ist gegenüber 2021 (581 Mio. Euro) ein Anstieg um 2,2 Prozent. Bei Annahme der gleichen Anstiegsrate – die aufgrund der jährlichen Anpassungsklauseln zu erwarten ist – werden die Staatsleistungen für 2023 die 600-Mio. Marke übersteigen und schätzungsweise rund 607 Mio. Euro betragen.

Damit beläuft sich die Gesamtsumme der Staatsleistungen in Deutschland seit 1949 (ohne die Zahlungen in der DDR) auf 20,2 Mrd. Euro (20.160.752.000).

Bei einer Umrechnung der Zahlungen auf pro Kopf der Bevölkerung sind Sachsen-Anhalt (18,18 Euro) und Rheinland-Pfalz (16,15 Euro) die ‚Spitzenreiter‘. Nordrhein-Westfalen (1,34 Euro) und das Saarland (74 Cent) zahlen die geringsten Staatsleistungen pro Kopf der Bevölkerung der Bundesländer.

Bereits dieser Aspekt der großen Unterschiedlichkeiten verweist auf die politischen Willkürlichkeiten bei der Festlegung der Staatsleistungen bei Gründung der Bundesländer. So müssten Rheinland-Pfalz ähnliche Beträge pro Kopf der Bevölkerung nennen, da beide Bundesländer u. a. Rechtsnachfolger des Preußen-Konkordats von 1929 sind.

Diese politischen Gestaltungsfähigkeiten zeigen sich dann auch in der Sortierung der Staatsleistungen nach der Zahlung pro Kopf der evangelischen Kirchenmitglieder.

Das Bundesland mit der höchsten Zahlung pro evangelisches Kirchenmitglied ist – mit großem Abstand – Sachsen-Anhalt (131,86 Euro). Danach rangieren die weiteren vier östlichen Bundesländer, bis dann Rheinland-Pfalz (27,43 Euro) als erstes westliches Bundesland folgt.

In der DDR wurden ebenfalls Staatsleistungen an die Kirchen gezahlt. Nach den Recherchen von Johann -Albrecht Haupt beliefen sie sich auf insgesamt 629 Mio. Mark der DDR. Versucht man diese Zahlungen in einer gesamtdeutschen Berechnung zu berücksichtigen, so stellt sich die Frage einer Umrechnung in DM/Euro. Da der Wert der Mark der DDR nicht fest vereinbart war, unterlag er verschiedenen politischen Faktoren. Im Kapitel II. Artikel 10 Absatz 5 des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (WWSUVtr) vom 18.05.1990 heißt es dazu:

„- Mit Wirkung vom 1. Juli 1990 wird die Deutsche Mark als Währung in der Deutschen Demokratischen Republikeingeführt. Die von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen, auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und die von der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen, auf Deutsche Mark oder Pfennig lautenden Bundesmünzen sind vom 1. Juli 1990 an alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.
- Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten sowie weitere wiederkehrende Zahlungen werden im Verhältnis 1 zu 1 umgestellt.
- Alle anderen auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich im Verhältnis 2 zu 1 auf Deutsche Mark umgestellt.“

Auf der Basis von (1:1/x 0,51129 Euro) hätten die Staatsleistungen in der DDR, die von 1949 bis 1989 an die Kirchen gezahlt wurden (629.425.293 Mark der DDR), einen Wert von 321 Mio. Euro. Auf der Basis von (2:1/x 0,51) wären es 164 Mio. Euro. Würde man diese Gesamtsumme mit der Summe der in der damaligen Bundesrepublik von 1949 bis 1989 gezahlten Beträge (5.705 Mio. Euro) vergleichen – unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen, der Währungsverhältnisse, der Umtauschkurse, der Kaufkraft, der Gehälter, u.a.m. –, könnte man ggf. einen Indikator erhalten, wie ‚kirchenfeindlich‘ die Regierung der DDR gewesen ist.

Carsten Frerk.