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Staatsleistungen in Bayern, 2013 – 2020

Die Bayerische Staatsregierung hat zusammengestellt, was in den Jahren 2013 bis 2020 zugunsten der katholischen und der evangelischen Kirche und für Bauleistungen an kirchlichen Gebäuden als Staatsleistungen aus Steuergeldern gezahlt wurden. Es sind für diese acht Jahre insgesamt rund eine Mrd. Euro (997.022.033,70). Zudem heißt es: „Die Staatsregierung hat keine Pläne, die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen insgesamt abzuschaffen oder zu modifizieren.“

Aufgrund einer schriftlichen Anfrage im Landtag vom 27.02.2020 zur „Finanzierung der katholischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern aus dem allgemeinen Staatshaushalt“ hat die Bayerische Staatsregierung am 17.5.2020 geantwortet (Bayerischer Landtag, Drucksache18/7084). Das Besondere an diesen Zahlenabgaben ist, dass sie zum einen alle Angaben der Humanistischen Union (von Johann-Albrecht Haupt) zu den gezahlten Staatsleistungen in Bayern noch einmal ‚offiziell‘ bestätigen – wobei die Abweichungen zwischen den SOLL-Zahlungen (Haushaltsansätze in den Haushaltsplänen) und den IST-Zahlungen (in den Haushaltsrechnungen) nur geringfügig sind. Zum anderen sind damit auch die „Leistungen des Staates für kirchliche Gebäude“ genannt, die in den Haushaltsplänen nur schwierig zu erfassen sind.

Die Staatsleistungen ‚im engeren Sinn‘ (bei denen es sich weitestgehend um Personaldotationen handelt) steigen für die katholische wie die evangelische Kirche kontinuierlich – aufgrund der Anpassungsklausel an die Gehälter im Öffentlichen Dienst.

Die Leistungen des bayerischen Staates für Kirchengebäude verringern sich allmählich in der Tendenz, da der Freistaat Baulasten für kirchliche Gebäude ‚ablöst‘, d. h. ausbezahlt. So heißt es in der Landtagsdrucksache 18/7084:

„Die Staatsregierung hat keine Pläne, die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen insgesamt abzuschaffen oder zu modifizieren. Jedoch sind in der jüngeren Vergangenheit einvernehmliche Ablösungen (Aufhebung kirchlicher Ansprüche gegen Entschädigung) auf einzelnen Feldern erfolgt, etwa bei Verpflichtungen aus Art. 10 § 1 Satz 2 Buchst. g des Bayerischen Konkordats vom 29.03.1924, wonach bestimmte (staatseigene) Gebäude der römisch-katholischen Kirche zur Nutzung zur Verfügung zu stellen sind. Auch bei der Ablösung der staatlichen Baulasten an Pfarrgebäuden konnten Ergebnisse erzielt werden: Seit dem Abschluss entsprechender Verträge mit den beiden Kirchen 2006 und 2009 wurde die staatliche Baupflicht an 199 Pfarrhäusern von insgesamt 571 abgelöst.“

Die Gesamtsumme an Staatsleistungen summiert sich für die acht Jahre 2013 -2020 auf insgesamt 997 Millionen Euro.

Unter dem Aspekt einer „Kirchenfinanzierung“ sind bei dieser Betrachtung auf die Staatsleistungen aber nennenswerte Beträge noch nicht erfasst, zum Beispiel die staatlichen Zahlungen an die beiden Kirchen und religiösen Genossenschaften (Orden) für die Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, die sich aus den Haushaltsplänen für 2015 bis 2019 erschließen lassen.

Für Jahre 2013 – 2020 handelt es sich dabei insgesamt um die Zahlung von weiteren rund 750 Mio. Euro an die beiden Kirchen.

(CF)