Sterbehilfe in Belgien 2003 - 2024

Die Sterbehilfe wurde 2002 in Belgien entkriminalisiert. Staatlicherseits besteht seitdem die „Kommission für die Kontrolle und Bewertung der Euthanasie“, die prüft, ob die Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung eingehalten wurden. Die Zahl der Sterbehilfen steigt an und beträgt mit 3.991 Personen derzeit 3,6 Prozent aller Verstorbenen.
1. Vorbemerkung
2. Anzahl und Anteile
3. Veränderung gegenüber dem Vorjahr
4. Anteil Regionen
5. Altersgruppen
6. Krankheiten
7. Sterbeort
1. Vorbemerkung
Dieser Artikel ist die Fortschreibung der Ausarbeitung „Sterbehilfe in Belgien 2003-2021“. Alle grundsätzlichen Informationen, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sind dort nachzulesen.
Datenbasis für diese Ausarbeitung sind die Jahresberichte der „Federale controle en evaluatiecommissie euthanasie“ - CFCEE („Nationale Kommission für die Kontrolle und Bewertung von Euthanasie“): Jahresbericht 2022-2023 und der Jahresbericht 2024.
2. Anzahl und Anteile
Seit 2002/2003 ist die Anzahl der Sterbehilfen in Belgien von 259 auf 3.991 im Jahr 2024 gestiegen (S. Tabelle 1 im Anschluss)

Entsprechend hat sich der Anteil der Sterbehilfe an allen Todesfällen von 0,2 auf 3,6 Prozent vergrößert.

3. Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind unterschiedlich, mit – ohne das ‚Corona-Jahr‘ 2020 – einer Spannweite von 0,3 bis 42,2 Prozent.

Bei der durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 14 Prozent liegen acht der zehn überdurchschnittlichen Werte im Zeitraum 2004 bis 2013.
4. Anteil Regionen
In der Aufteilung Belgiens nach den Regionen Flandern/Flamen (im Norden) und Wallonie (im Süden, plus Brüssel als eigener Bereich, leben rund 63 Prozent in Flandern und 37 Prozent in der Wallonie. Bei den Sterbehilfen sind 76 Prozent Flamen – auch wenn der Anteil der Wallonen langsam ansteigt.

5. Altersgruppen
Die Anteile der Altersgruppen bleiben über die Jahre hinweg gleichbleibend (s. Tabelle 2).

6. Krankheiten
Bei den Krankheiten, die schließlich zur Sterbehilfe führen, sind die Krebserkrankungen (mit 54 Prozent) und die Polypathologien/Mehrfacherkrankungen (mit 27 Prozent) die häufigsten Ursachen (s. Tabelle 3).

7. Sterbeort
Beim Ort der Sterbehilfe ist es 2024 hälftig „Zuhause“ (50 Prozent) sowie Hospital (30 Prozent) und „Pflegeheim“ (18 Prozent). Der Anteil der Hospitäler hat sich kontinuierlich verringert, der Anteil der Pflegeheime ist entsprechend gestiegen (s. Tabelle 4).

(CF)
Tabellen
(Im Anhang befindet sich eine Excel-Datei mit den auslesbaren Daten für die Grafiken und Tabellen)



