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Trennung katholischer Ehen in Österreich

Österreich Ehen-Scheidungen

Nach drei Jahrhunderten führt die katholische Kirche neue Richtlinien zur Eheannullierung ein. Eine Scheidung wird es nach wie vor nicht geben, die Möglichkeit eines Ehenichtigkeitsverfahrens wird aber vereinfacht. Durchschnittlich werden in Österreich pro Jahr ca. 200 katholische Ehen annulliert. Damit gelten die Betroffenen als ledig und können bei erneuter Eheschließung noch einmal vor den katholischen Traualtar treten.

In Österreich werden durchschnittlich 40 Prozent der Ehen nach ca. 18 Jahren wieder geschieden. Im Normalfall reicht das gegenseitige Einverständnis über die Trennung im Scheidungsantrag und die Bezahlung der Gerichtsgebühr von knapp 300 Euro.

Wenn das Paar jedoch die Ehe am katholischen Traualtar auch vor Gott geschlossen hat, wird es schwierig, diese wieder zu lösen. Eine Scheidung kommt prinzipiell nicht infrage. Das Kirchenrecht erlaubt lediglich die Möglichkeit eines Ehenichtigkeitsverfahrens.

Wenn eine kirchlich geschlossene Ehe gescheitert ist, kann daher (zu Lebzeiten des Partners) auch nach einer zivilgerichtlichen Scheidung keine weitere kirchliche Ehe geschlossen werden, es sei denn, die (erste) Ehe wurde

  • nicht gültig geschlossen
  • nicht (geschlechtlich) vollzogen
  • mit einem Ungetauften geschlossen

Die Annullierung ist möglich, wenn das diözesane Kirchengericht feststellt, dass die Verbindung nach katholischem Eherecht nicht gültig zustande gekommen ist.

Beim kirchlichen Eheannullierungsverfahren (Ehenichtigkeitsverfahren) wird vor einem Kirchengericht entschieden, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von eigenen Kindern zum Zeitpunkt der Heirat sein. Weitere Gründe dafür können Zwang oder Scheinehe sein. Auch sogenannte Ehehindernisse können Gründe bieten, wenn nahe Verwandte einander geheiratet haben, wenn die Brautleute aufgrund psychischer Störungen zur Führung einer Ehe als Lebens- und Liebesgemeinschaft unfähig sind (Eheführungsunvermögen) oder nicht über die entsprechende Urteilsfähigkeit hinsichtlich der Ehe verfügten (Ehevertragsunfähigkeit). Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten.

Die Ungültigkeit einer Ehe muss durch Aussagen, Eingeständnisse der Parteien, durch glaubwürdige Zeugen oder durch sonstige Beweismittel wie Urkunden, Briefe, Tagebücher, sowie gerichtlich eingeholte Gutachten von Sachverständigen nachgewiesen werden.

Zuständig für die Durchführung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens ist in erster Linie das Gericht der jeweiligen Diözese. In Österreich befinden sich in allen Landeshauptstädten (Ausnahme Feldkirch für Vorarlberg) auch die entsprechenden Diözesangerichte. Voraussetzung für den Beginn eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens ist die vollzogene zivile Scheidung.

Bisher war der Annullierungsprozess ein recht langer und mühsamer Weg durch die kirchliche Bürokratie, der sich nicht selten über mehrere Jahre hinzog. Die Nichtigkeitsgründe mussten von zwei Instanzen des Ehegerichts beurteilt werden. Und falls diese nicht zum gleichen Ergebnis kamen, wurde das vatikanische Ehegericht Rota Romana als dritte Instanz eingeschaltet. Seit der Reform von Benedikt XIV. vor dreihundert Jahren ist dieses Ehenichtigkeitsverfahren unverändert geblieben.

Papst Franziskus erließ nun 2015 Bestimmungen, die dieses Verfahren erleichtern sollen. Ab Dezember 2015 soll die Entscheidung der ersten Instanz für die Aufhebung der Ehe genügen, wenn beide Partner damit einverstanden sind. Damit sollen nach Papst Franziskus nicht die Anträge auf Ehenichtigkeit gefördert werden, sondern die umständlichen Verfahren vereinfacht werden. Er schaffte damit die regelmäßige Überprüfung der Diözesangerichtsentscheidungen durch ihnen übergeordnete Metropolitangerichte ab. Seitdem gehen Verfahren nur dann in die nächste Instanz, wenn Beteiligte mit der Entscheidung der ersten nicht zufrieden sind. Die Römische Rota als Berufungsinstanz wird nur dann eingeschaltet, wenn der Antrag in erster und zweiter Instanz nicht geklärt werden konnten. Papst Franziskus hat nun die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens geschaffen, das vom Bischof geführt und nur in wenigen Monaten abgeschlossen werden kann.

Eine mündliche Verhandlung, zu der die Parteien und Zeugen gemeinsam erscheinen, gibt es im kirchlichen Eheprozess nicht. Die Ehegatten und die von ihnen benannten Zeugen werden jeweils einzeln und zu verschiedenen Terminen unter Eid angehört und zur Sache befragt.

Allein die protokollierten Aussagen bilden mit den anderen beweiskräftigen Unterlagen und Schriftstücken die Grundlage für die Entscheidung des aus drei Richtern bestehenden Kollegialgerichtes, dessen Urteil und die ausführliche Begründung den Parteien per Post zugestellt wird.

Wie viele Ehenichtigkeitsprozesse in Österreich geführt werden und wie oft sie mit einer Annullierung enden, wird laut den beiden erzbischöflichen Metropolitangerichten in Wien und Salzburg angeblich nicht zentral erfasst. Laut Walter Sturm (Notar am Diözesangericht Wien) wurden dort in den vergangenen zehn Jahren 1.056 Verfahren in erster Instanz für Wien und 1.102 Verfahren in zweiter Instanz für Fälle aus Salzburg und den Diözesen St. Pölten, Linz und Eisenstadt bearbeitet.

2004 wurden dennoch vom ORF Zahlen zu den laufenden Verfahren und der positiven Entscheidung zur Eheauflösung veröffentlicht. Danach wurden rund 70-80 Prozent der Anträge positiv bewilligt (ca. 90 Prozent in Wien und ca. 50 Prozent in Feldkirch und Eisenstadt). 2013 veröffentlichte „profil.at”, dass jährlich etwa 120 Ehen annulliert würden. 2015 schätzte Walter Sturm, dass von 300 Anfragen rund 100 zu Prozessen zugelassen und davon 90 positiv im Sinne der Antragsteller abgeschlossen werden. Nach der Neuregelung durch Papst Franziskus ist ein Anstieg der Ehenichtigkeitsverfahren zu verzeichnen. Derzeit werden jährlich etwa 200 Ehen annulliert.

Eheannullierungen
* insgesamt ist die Datenlage zu den einzelnen Jahren und Bistümern gering

Wie viele Scheidungen tatsächlich katholische Paare voneinander trennen, kann nur geschätzt werden, denn es scheint nur ein geringer Teil der Scheidungswilligen vor das Kirchengericht zu ziehen. Die Mehrzahl wird sich den Weg und die Kosten sparen und falls sie sich wiederverheiraten wollen auf den Segen der katholischen Kirche verzichten.

Wenn man die Scheidungsrate der gesamten Bevölkerung nach Jahr und Bundesland bzw. Bistum auf die katholischen Trauungen überträgt, gibt es offensichtlich eine Menge mehr an Scheidungen, die auch katholisch getraute Paare betreffen. Von den knapp 50.000 Scheidungen in den letzten 10 Jahren in Wien sind also nur 2 Prozent vor ein katholisches Gericht gekommen, obwohl 68 Prozent der Wiener Bevölkerung Katholiken sind und 18 Prozent der Trauungen vor dem katholischen Altar geschlossen werden.

Ehen und Scheidungen Wien

2015 wurden in Österreich 44.502 Ehen geschlossen. Davon sind 72 Prozent Erst-Ehen, also beide Partner waren zuvor ledig. Beinahe ein Drittel aller Eheschließungen sind Wiederverheiratungen, d. h. es war zumindest einer der Partner schon einmal verheiratet.

41,6 Prozent der Ehen werden geschieden. 2015 betrug die Zahl der Scheidungen 16.351. Bezieht man die Scheidungen auf die entsprechenden Eheschließungsjahrgänge, dann zeigt sich, dass mehr als zwei Fünftel der Ehen (42 Prozent) wieder geschieden werden. Dabei werden die allermeisten Scheidungen (85 Prozent) einvernehmlich vollzogen.

Österreich Ehen und Scheidungen
Österreich Ehen und Scheidungen Tabelle
Österreich Scheidungen
Scheidungsraten
Scheidungsraten Grafik

Geht man davon aus, dass sich die Scheidungen ebenso auf katholisch getraute Paare verteilen und rechnet man die nach Bundesländern/Bistümern unterschiedlichen Scheidungsraten auf die katholischen Trauungen, kann man rein rechnerisch ermitteln, wie hoch etwa die Zahl der Scheidungsfälle bei katholisch geschlossenen Ehen ist. Diese sind zwar zivil geschieden, können jedoch nicht ein zweites Mal mit Gottes Segen heiraten. (In nachfolgenden Tabellen als kath. „Scheidungen“ bezeichnet.) In Gesamt-Österreich betrifft dies 2015 etwa 4.800 Paare. In den letzten 10 Jahren könnten so knapp 54.000 katholisch geschlossene Ehe als gescheitert gelten und nur ein Bruchteil davon wird vor einem Kirchengericht behandelt und endet mit einer Annullierung.

Während der Anteil der Katholiken an der Gesamtbevölkerung in Österreich in den letzten 10 Jahren um 7,5 Prozentpunkte gesunken ist (2006  68,2 Prozent, 2015  60,7 Prozent) ist die Zahl der katholischen Trauungen im gleichen Zeitraum um 8,8 Prozentpunkte gesunken (24,6 vs. 25,8 Prozent).

Burgenland
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Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Vorarlberg

(SFE)