Zentralrat der Muslime für Gottesbezug in Schleswig-Holstein
Aufgrund einer Anfrage des Innenausschusses des Landtages von Schleswig-Holstein hat der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. (ZDM) eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er die politisch umstrittene Änderung der Präambel der Landesverfassung begrüßt und eine „Gottesformel“ befürwortet.
Dazu heißt es: „Als Muslime ist für uns ebenso wie für andere religiöse Menschen der Bezug auf Gott als handlungsleitend für die Verantwortungsübernahme in Staat und Gesellschaft zentral. Da wir an Gott glauben, glauben wir auch, für unsere Handlungen in Politik und Gesetzgebung ebenso wie im privaten Alltag uns stets vor Gott verantworten zu müssen.“
Der ZDM fürchtet durch den verbalen Verweis auf „Gott“ auch keine Bevorzugung der christlichen Religionen, denn „schließlich ist „Gott“ nur die deutsche Übersetzung des arabischen Wortes ‚Allah‘, der von den arabischen Christen in gleichem Maße verehrt wird wie von den Muslimen.“
Um die gleichberechtigte Glaubensfreiheit der Muslime zu realisieren und zu verdeutlichen, dass keine Bevorzugung des Christentums vor anderen Religionen stattfinden werden, appelliert der ZMD an die Abgeordneten des Landtages:
„Beseitigen Sie alle rechtlichen Hürden, die für die islamische Praktizierung und den Islam als Religionsgemeinschaft in Schleswig-Holstein noch bestehen.
• Gestehen Sie den muslimischen Religionsgemeinschaften den körperschaftlichen Status zu, den christliche Kirchen und jüdische Gemeinden dort bereits seit Generationen für sich als selbstverständlich erachten.
• Schaffen Sie die Bedingungen dafür, dass Muslime vom Kindergarten über Schule und Hochschule, bis hin zu Altenheimen und Totenbestattung in Schleswig-Holstein in gleicher Weise wie Christen, Juden, Anders-und auch Nichtgläubige ihre weltanschaulichen Vorstellungen ausleben und den Ritualen ihres Glaubens gemäß vollziehen können.“
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Der Anteil der Mitglieder aller nicht-christlichen Religionsgemeinschaften (zu denen auch der Muslime aller Glaubensrichtungen gezählt werden) in Schleswig-Holstein beläuft sich (laut Zensus 2011) auf 71.200 Personen oder 2,5 Prozent der Bevölkerung.