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Konfessionsfreie in Italien

fowid-Länderbericht: Noch vor 40 Jahren gaben 93 Prozent der Italiener an, dem katholischen Glauben anzugehören und bis weit in die 1980er Jahre hinein prägte die Democrazia Cristiana das politische Leben des Landes. Nach wie vor hält die katholische Kirche das religiöse „Monopol“ in Italien, doch die Zahl der Konfessionsfreien steigt - wenn auch nur langsam. So hat sich die Zahl der „Gottlosen“ in Italien innerhalb von 25 Jahren auf 30 Prozent im Jahr 2020 verdreifacht.

Von Sabrina M. Seidler.

1. Historische Einordnung
    1.1. Das Risorgimento und die Römische Frage: Die Jahre 1861 – 1929
    1.2. Die Lateranverträge 1929
    1.3. Die Jahre 1948 – 1984
    1.4. Revision der Lateranverträge: 1984 – heute

2. Kontroversen
    2.1. Zivilehe und Scheidung
    2.2. Schwangerschaftsabbruch
    2.3. Künstliche Befruchtung
    2.4. Sterbehilfe
    2.5. Der „Otto per Mille“
    2.6. Anti-Homophobie-Gesetze in Italien

3. Statistik
    3.1. Häufigkeit des Kirchenbesuchs
    3.2. Frequenz des Gebets  
    3.3. Franco Garelli 1995 und 2020
    3.4. Vertrauen in die katholische Kirche: 2014 - 2017
    3.5. Famiglia Cristiana

4. Säkulare Parteien und Organisationen in Italien
    4.1. Radicali Italiani
    4.2. Democrazia Atea
    4.3. UAAR – Unione degli Atei e degli Agnostici Razionalisti
    4.4. Associazione Luca Coscioni
    4.5. Consulta di Bioetica
    4.6. Associazione Nazionale del Libero Pensiero Giordano Bruno
    4.7. Publizistik

5. Unterschiede Italien/Deutschland
6. Fazit: Wer sind die Konfessionsfreien in Italien?
7. Quellen

1. Historische Einordnung

Die Entwicklungslinien des italienischen Staats und der katholischen Kirche sind historisch untrennbar miteinander verbunden. Die Besonderheit ihres Verhältnisses lässt sich auch heute noch an drei Punkten festmachen:

  1. Staat und Kirche teilen sich eine Hauptstadt.
  2. Die Lateranverträge von 1929 sind Teil der italienischen Verfassung.
  3. Noch heute ist die katholische Kirche und ihre Lehre tief in der italienischen Gesellschaft und Kultur verwurzelt.

Für manch einen Italiener – selbst unter den Nichtgläubigen – stellt die katholische Tradition nach wie vor einen verbindenden Faktor dar - über alle sozio-demografischen, geografischen und ökonomischen Unterschiede und Grenzen hinweg. [1]

Um die aktuelle Situation der Nichtgläubigen in Italien zu verstehen, bedarf es eines kurzen Rückblicks in die jüngere Geschichte Italiens.

1.1. Das Risorgimento und die Römische Frage: Die Jahre 1861 – 1929

Die Zeit des Risorgimento beschreibt die Phase der italienischen Vereinigungsbewegung, die mit der Ausrufung des Königreichs Italien 1861 zu einem unabhängigen italienischen Nationalstaat ihren ersten Höhepunkt erlebte und mit der militärischen Einnahme des verbliebenen Kirchenstaats und dessen Hauptstadt Rom im Jahre 1870 vollendet wurde.

Vorangegangen war eine erste Vertreibung des Papstes ins Exil im Jahre 1848 und die Ausrufung einer zweiten „Römischen Republik“. Giuseppe Mazzini wollte damals als geistiger Führer des demokratischen Flügels des Risorgimento das „Rom der Päpste“ durch das „Rom des Volkes“ ablösen.[2] Mithilfe spanischer, französischer und österreichischer Truppen konnte der Kirchenstaat, der nach dem italienischen Nationalkrieg von 1859 nur noch aus Rom und dem Latium bestand, zunächst von der Kirche zurückerobert werden.

Dem Begründer des italienischen liberalen Nationalstaats und erster Ministerpräsident des neuen Königreichs Italien, Camillo Benso Graf von Cavour, schwebte eine „Freie Kirche im freien Staat“ vor. [3] Zum Stab seiner zahlreichen Mitarbeiter gehörten sowohl überzeugte Katholiken als auch „eine kirchenfeindliche Minderheit um Mazzini und Garibaldi“ [4], die sich ebenso wie Cavour zu den Freimaurern zählten. Die katholische Kirche sieht die Mitgliedschaft in einer Freimaurer-Vereinigung traditionell als nicht vereinbar mit ihren Grundsätzen an (Liste päpstlicher Rechtsakte und Verlautbarungen gegen die Freimaurerei und Geheimbünde), insofern sind die Trennlinien hier eindeutig.

Trotz der Einnahmen aus dem „Peterspfennig“ gelang es dem Papst nicht, das Latium als verbleibenden Rest des Kirchenstaates gegen die Angriffe der Nationalisten um Garibaldi zu verteidigen. Nach einem 1867 zunächst gescheiterten weiteren Versuch der Einnahme Roms durch italienische Nationalisten, fiel nur drei Jahre später nach Abzug der französischen Truppen endgültig auch das Gebiet des damaligen Kirchenstaats und der Hauptstadt Rom an das Königreich Italien. Am 20. September 1870 wurde Rom besetzt. Das anschließende Plebiszit ergab eine breite Zustimmung des Volkes für die Vereinigung des verbliebenen Kirchenstaates mit dem Königreich Italien. Die Proklamation der Vereinigung Italiens vom 6. Oktober 1870 vollendete das Ziel des Risorgimento und bedeutete gleichzeitig das Ende des Kirchenstaats.

Der Quirinal – einst Sommerresidenz der Päpste – wurde beschlagnahmt und blieb bis 1946 Sitz der Könige von Italien (seit 1948 Sitz des italienischen Staatspräsidenten). Zahlreiche weitere staatliche Institutionen fanden in der neuen Hauptstadt Italiens in kirchenstaatlichen Palästen oder enteigneten Klöstern ein neues Domizil. Nur die päpstlichen Gebäude, die der Regierung der Kirche – auch außerhalb des Vatikans - dienten, blieben verschont.

Neben der Enteignung weiter Teile des kirchlichen Grundbesitzes fielen eine Reihe weiterer kirchlicher Privilegien: Schulischer Religionsunterricht wurde nur noch auf Antrag der Eltern erteilt, die staatlichen theologischen Fakultäten wurden aufgelöst (und nie wieder eingesetzt) und auch Geistliche hatten Militärdienst zu leisten.

Mit einem Schlag hatte der Papst alle weltliche Macht, seine Truppen und Territorien verloren. Der verlorene Kirchenstaat wurde in das neue Italien eingegliedert und löste sich auf. Empört stilisierte sich der entmachtete Papst Pius IX. zum „Gefangenen des Vatikans“ und exkommunizierte alle, die am „Raub des Patrimonium Petri“ mitgewirkt hatten.

Von Anfang an waren Regierung und Parlament bestrebt, eine Klärung der rechtlichen Situation zwischen Königreich Italien und dem Heiligen Stuhl herbeizuführen. Zwar sicherte das Garantiegesetz vom Mai 1871 dem Papst die Kirchenregierung und als Souverän aktives und passives Gesandtschaftsrecht, jedoch lehnten die damaligen Päpste diese in ihren Augen einseitigen gesetzlichen Regelungen ab, erkannten das neue Italien nicht an und verweigerten jede offizielle Zusammenarbeit. Die ungelöste Römische Frage blieb lange das vorherrschende Konfliktthema zwischen den Päpsten dieser Ära und dem neuen Nationalstaat. Durch die päpstliche Bulle Non expedit war es den Katholiken zu allem Überfluss verboten, ihr aktives oder passives Wahlrecht bei demokratischen Wahlen in Italien auszuüben. Als Folge blieben viele Katholiken dem neuen Staat innerlich entfremdet.[5]

Nach Verlust des Kirchenstaats erfolgte parallel eine starke Zentralisierung der katholischen Kirche und eine scharfe Abgrenzung gegenüber der Moderne. Für die katholische Kirche sollte sich das Ende des Kirchenstaats als vorteilhaft für das Papstamt erweisen. Zahlreiche kirchliche Ordensgründungen fallen in diese Zeit, genauso wie das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit von 1870, das dem Papst große innerkirchliche Macht verlieh.

Bereits 1919 – zehn Jahre vor den Lateranverträgen - fanden italienischer Staat und Kirche einen ersten Kompromiss in ihren Beziehungen. Das Verbot für Katholiken, sich an demokratischen Wahlen zu beteiligen, wurde endgültig aufgehoben, und eine breite Konkordatspolitik setzte ein.

1.2. Die Lateranverträge 1929

Erst knapp 60 Jahre nach der Vereinigung Italiens sollte sich die Beziehung Staat/Kirche durch die Unterzeichnung der Lateranverträge am 11.2.1929 – abgeschlossen zwischen dem Heiligen Stuhl bzw. Kardinalstaatssekretär Pietro Gasparri und dem damaligen Königreich Italien, repräsentiert durch Ministerpräsident Benito Mussolini – grundlegend ändern.

Das dreiteilige Vertragswerk beendete den schwelenden Konflikt und die Römische Frage: Der Staat der Vatikanstadt, auf das sich das weltliche Territorium der römischen Kirche fortan beschränkte, wurde offiziell geschaffen. Der italienische Staat garantierte die Unabhängigkeit und Souveränität des Heiligen Stuhls als nichtstaatliches Völkerrechtssubjet, das diplomatische Beziehungen mit ausländischen Staaten aufnehmen konnte, und verpflichtete sich zum Schutz des Vatikans. Der Heilige Stuhl verzichtete im Gegenzug offiziell auf die ehemaligen Territorien des Kirchenstaats. Darüber hinaus wurde Rom als italienische Hauptstadt und Regierungssitz anerkannt.

Auch eine Reihe zivilrechtlicher Angelegenheiten wurde durch das Konkordat zwischen italienischem Staat und Kirche geregelt: Die Ehegesetzgebung wurde dem kanonischen Recht angepasst. Vor der Kirche geschlossene Ehen hatten nunmehr auch zivilrechtliche Gültigkeit. Es galt das Scheidungsverbot und nur die Kirche konnte Ehen annullieren. Von (zivilrechtlichen) Scheidungen war damals jedoch (noch) nicht die Rede.

Auch wurde der katholische Religionsunterricht für die höheren Schulen verpflichtend eingeführt. Parallel nahm die kodifizierte Reglementierung der Sexualität seitens der katholischen Kirche in dieser Zeit ihren Anfang.[6]

Das Konkordat bestätigte die katholische Kirche als Staatskirche (und garantierte u. a. die freie Besetzung aller geistlichen Ämter, d. h. die Ernennung aller Bischöfe durch den Papst).

Den Grundstock künftiger wirtschaftlicher Prosperität des Heiligen Stuhls sicherte eine staatliche Entschädigung in Höhe von 1,75 Milliarden Lire, die mit den Enteignungen von 1870 begründet wurde.

Noch heute ist die Via della Conciliazione (Straße der Versöhnung) – 1936 von Mussolini initiiert – als Sichtachse mit Blick auf den Petersdom Sinnbild und Ausdruck dieses Friedensschlusses zwischen italienischem Staat und der katholischen Kirche und erinnert gleichzeitig an die Gründung des modernen Vatikanstaats. Dieser erhielt weitere Privilegien wie die Erlaubnis für eine eigene Münze, eine eigene Post, einen eigenen Bahnhof, ein eigenes Presseorgan – den Osservatore Romano – und für einen eigenen Rundfunksender, Radio Vaticana.

1.3. Die Jahre 1948 – 1984

Die Lateranverträge überdauerten Faschismus, Weltkrieg und die Gründung der Italienischen Republik im Jahre 1946. Am 1. Januar 1948 wurden die Lateranverträge mit Artikel 7 Teil der italienischen Verfassung. Artikel 7 behandelt die Beziehungen des italienischen Staates zur römisch-katholischen Kirche, der 1948 und bis heute die Mehrheit der Italiener angehört.

Staat und katholischer Kirche wird hier zuerkannt, in ihrem jeweiligen Ordnungsbereich unabhängig und souverän zu sein. Die Beziehung Staat/Kirche bleibt durch die Lateranverträge geregelt. Änderungen dieser Verträge, die von beiden Parteien angenommen werden, bedürfen nicht des für die Verfassungsänderung vorgesehenen Verfahrens.

Artikel 8 revidiert anschließend eine vermeintliche Bevorzugung der katholischen Kirche und stellt alle religiösen Bekenntnisse gleich, indem auch nicht-katholischen Religionsgemeinschaften zugebilligt wird, sich selbst im Rahmen der italienischen Rechtsordnung zu organisieren.

Die katholische Kirche ist in Italien aus dem 2. Weltkrieg gestärkt hervorgegangen. Die Alliierten hatten auch Priestern öffentliche Ämter übertragen, Bischöfe übernahmen in den ersten Wochen nach dem Krieg verantwortliche Positionen im öffentlichen Leben des Landes, so dass die italienische Bevölkerung für eine gewisse Zeit in der Kirche ihren „verlässlichen Bezugspunkt“ fand.[7]

Die Jahre nach dem Krieg waren politisch geprägt von einer starken DC – Democrazia Cristiana – als politisches Sammelbecken weiter Teile der mehrheitlich katholischen Bevölkerung, als Glaube und religiöse Praxis noch omnipräsente Faktoren in Italien waren. Besonders in den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg arbeiteten DC und katholische Kirche aufs engste zusammen. Diese war in der Nachkriegszeit bestrebt, durch verstärkte Präsenz die Bevölkerung des Landes weiterhin an sich zu binden. Eine Vielzahl von kirchennahen Organisationen wurde auf- und ausgebaut: Die Azione Cattolica/Katholische Aktion, eine bereits 1867 in der Zeit des Risorgimento gegründete katholische Laienbewegung, wuchs in den Nachkriegsjahren auf bis zu drei Mio. Mitglieder (1959) an. Auch die christliche Arbeiterbewegung (ACLI) entstand in dieser Zeit, die Organisation der COLDIRETTI für die Kleinbauen u. v. m.

Um sich dem antiklerikalen Kommunismus entgegenzustellen, verkündete der Vatikan im Jahre 1949 die Exkommunikation aller Kommunisten: Kommunismus und Katholizismus wurden als unvereinbar deklariert und dies, obwohl Artikel 7 auch mithilfe der Stimmen der Kommunistischen Partei Teil der italienischen Verfassung geworden war.[8]

Es etablierte sich – wenn auch nur für kurze Zeit – von 1939 bis 1945 zudem eine Partei der linken Christen, der Partito della Sinistra Cristiana, die am Ende in der kommunistischen Partei Italiens – dem Partito Comunista Italiano/PCI – aufging.

Der Nachkriegszeit in Italien, in der eine Gesellschaft zwischen tradierten religiösen Werten, dem Aufbruch in die Moderne und politischen Rivalitäten steht, hat Giovannino Guareschi in seinem Roman Don Camillo und Peppone ein unvergessenes Denkmal gesetzt.

Tiefgreifende gesellschaftliche und politische Veränderungen bestimmten die Jahre bis 1984. Der Wohlstand der Bevölkerung wuchs. Aus einem vormals agrarisch geprägten Italien entwickelte sich eine moderne Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Die Landflucht ließ die Städte anwachsen; die Einkommen wuchsen und der Zugang zu höherer Bildung wurde leichter. Eine zunehmende Säkularisierung der italienischen Bevölkerung setzte ein.

1.4. Revision der Lateranverträge: 1984 – heute

Im Jahre 1984 kam es während der Regierungszeit von Bettino Craxi zu einer Revision des Konkordatsteils der Lateranverträge, die nicht zuletzt notwendig geworden war durch die grundlegenden Veränderungen innerhalb der italienischen Gesellschaft:

„Mit der Bestätigung der Scheidungsreform (1974) und mit der Abwehr des Versuchs, die legale Abtreibung rückgängig zu machen (1978), manifestierte sich die tiefgreifende soziale und kulturelle Veränderung, die das Land nach dem Kriege und insbesondere durch den Schub in der Wirtschaftsentwicklung erlebt hat.“ [9]

Im Rahmen dieser Revision verlor die Kirche zahlreiche der ihr 1929 gewährten Privilegien: Der Status der katholischen Religion als Staatsreligion wurde aufgehoben, alle Religionsgemeinschaften wurden rechtlich gleichgestellt. Gleichzeitig wurde die staatliche Finanzierung des Klerus beendet und der Otto per mille eingeführt (siehe 2.5). (Spenden an die Kirche sind übrigens auch in Italien seit 1990 steuerlich absetzbar.[10]) Der Unterhalt der Priester – zuvor indirekte „Staatsbeamte“ durch ein „bescheidenes Gehalt“ des Staates – wurde ab diesem Zeitpunkt von der Kirche übernommen.[11] Der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen wurde beibehalten, wenn auch nicht als Pflichtfach. Doch trotz aller Veränderungen: An den grundsätzlichen Vereinbarungen von 1929 wurde nicht gerüttelt.

2. Kontroversen

2.1. Zivilehe und Scheidung

Gerade die Entstehung und Entwicklung der Zivilehe in Italien erscheint als Sinnbild der fortschreitenden Emanzipation einer Gesellschaft von ihren christlich-katholischen Traditionen. Als bewusst säkulare Institution in der Phase des Risorgimento im Jahr 1865 geschaffen, stellt die Zivilehe letztlich auch eine „säkulare Paraphrase der katholischen Ehe“ dar.[12]

Eine Besonderheit des italienischen Zivilrechts und ein Relikt aus den Lateranverträgen (Artikel 34) ist auch heute noch die Konkordatsehe: Es handelt sich dabei – neben der Zivilehe und der rein religiösen, ohne zivilrechtliche Gültigkeit – um eine von einem Geistlichen der katholischen Religion geschlossene Ehe, der der italienische Staat unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Gültigkeit zuerkennt. Die italienischen Pfarrer sind im Rahmen einer Konkordatseheschließung gesetzlich verpflichtet, diese den entsprechenden Gemeinden und Behörden binnen einer Frist von wenigen Tagen zu melden.

Nach der verfassungsrechtlichen Wende von 1948 hatte die Entwicklung des italienischen Rechtssystems dazu geführt, dass sich das eheliche Modell des Zivilrechts immer weiter vom ehelichen Modell des kanonischen Rechts entfernt hatte. Und ab 1984 bedeutete eine kirchliche Annullierung nicht mehr gleichzeitig automatisch auch die zivilrechtliche Ungültigkeit der Ehe. Die zunehmende Säkularisierung Italiens lässt sich am Anteil der Eheschließungen nach „zivilem Ritus“ ablesen: Innerhalb von 60 Jahren stieg dieser in Italien von 1,4 Prozent (1936) und 9,4 Prozent (1976) auf 20,8 Prozent im Jahr 1997 an.

Erst in den siebziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts fiel auch in Italien das Dogma der Unauflöslichkeit der Zivilehe – ein Erbe des sakramentalen Verständnisses des Ehebundes: Ein weiterer Meilenstein der fortschreitenden Säkularisierung des Landes und einer erstarkenden antiklerikalen Bürgerrechtsbewegung ist das Referendum vom 12. Mai 1974 über das neue italienische Scheidungsgesetz. Die Mehrheit der Italiener bestätigte durch diesen Entscheid die im Dezember 1970 beschlossenen italienischen Scheidungsgesetze[13] – trotz erheblichen Widerstands der katholischen Kirche und religiöser politischer Kräfte. 59 Prozent der Bevölkerung sprach sich für die Beibehaltung der gültigen Scheidungsgesetze aus, während 41 Prozent deren Aufhebung im Sinne der kirchlichen Lehre forderte. Für manch einen Italiener kam dieses Referendum einem Volksentscheid über den Glauben gleich.[14]

2.2. Schwangerschaftsabbruch

Eine im Jahre 1978 in Italien in Kraft getretene Fristenregelung für den Schwangerschaftsabbruch wurde drei Jahre später ebenfalls durch ein Referendum bestätigt. 70 Prozent der italienischen Bevölkerung stimmten im Jahre 1981 gegen das von Democrazia Cristiana und katholischer Kirche geforderte Verbot der Abtreibung.

Wichtiger politischer Treiber beider Referenden war die Partei Partito Radicale, die von 1955 bis zu ihrer Auflösung 1989 (Neugründung 2001 als Radicali Italiani) als laizistische Partei dem Einfluss der katholischen Kirche bzw. der DC (Democrazia Cristiana) in Italien entgegentrat: So unterstützte der Partito Radicale sowohl das erfolgreiche Referendum 1974 zur Ehescheidung als auch die Kampagne im Kontext des Referendums von 1981 zur vollständigen Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. (Dieses Referendum jedoch scheiterte und bestätige die 1978 in Kraft getretene Fristenregelung.)

Dem „Gesetz 194“ zum legalen Schwangerschaftsabbruch droht in Italien seit geraumer Zeit wieder Gefahr durch fanatische Abtreibungsgegner, die Politik und die katholische Kirche. Immer weniger Ärzte in Italien trauen sich noch, Abtreibungen durchzuführen.

Eine religiös motivierte Bewegung gegen das Recht auf Abtreibung stellt u. a. die katholische Vereinigung Difendere la vita con Maria (Das Leben mit Maria schützen) dar. Wie hitzig das Thema aktuell wieder diskutiert wird, zeigen die Ereignisse rund um die Ausrichtung des World Congress of Families in Verona im Jahr 2019. Dieser Kongress gilt als das „weltweit größte Treffen sogenannter Anti-Choice-Aktivisten, die „Lobbyarbeit gegen die Ehe für alle, gegen reproduktive Rechte von Frauen und LGBTI und gegen Schwangerschaftsabbrüche betreiben“.

Politisch rechte Strömungen in Italien unterstützen die Arbeit dieser Bewegungen. Im Vorfeld der Veranstaltung in Verona wurde auch eine große Mobilisierung innerhalb der Bevölkerung gegen den dort stattfindenden World Congress of Families sichtbar, u. a. durch eine Petition an die italienische Regierung, diese Veranstaltung nicht zu unterstützen. Mehr als 100.000 Menschen unterzeichneten binnen weniger Tage den Aufruf. Zahlreiche Wissenschaftler unterzeichneten einen offenen Brief gegen die Veranstaltung, bis auch der damalige Koalitionspartner der Lega – das Movimento 5 Stelle – auf Distanz zum World Congress of Families in Verona ging, genauso wie auch der damalige parteilose Ministerpräsident Conte. Die Gegenbewegung organisierte erfolgreich einen Gegengipfel. 

Da Italien seit Jahren das Land mit der niedrigsten Geburtenrate im europäischen Vergleich ist, bemüht sich die italienische Politik seit langem, Anreize für eine Veränderung zu schaffen. Insofern treffen staatliches und kirchliches Interesse an diesem Punkt aufeinander.

2.3. Künstliche Befruchtung

Im Jahr 2004 wurde im italienischen Senat das Gesetz 40/2004 verabschiedet, das die Methodik der In-vitro-Fertilisation eng absteckt und begrenzt. Die durch dieses Gesetz eingeführten Beschränkungen begrenzen stark den Handlungsspielraum der Ärzte, die Technik je nach Fall anzupassen und schränken auch in gewissem Maße den Erfolg der In-vitro-Fertilisation selbst ein. Aufgrund der Restriktionen sehen sich viele italienische Paare gezwungen, im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Kirchliche und säkulare Organisationen hatten sich bereits im Vorfeld der Abstimmung hitzige Debatten geliefert. Die Bezeichnungen für das neue Gesetz reichten von „Gesetz gegen die Forschung“ über „Kniefall vor dem Vatikan“ bis zu „Bestrafung für die Frauen“.

Für viele Italiener stellte dieses Gesetz einen Angriff auf die Selbstbestimmung der Frau dar und einen Schlag gegen die Laizität des Staates, da die katholische Lehre als Grundlage des Gesetzes verwendet wurde. Der Ruf nach einem Referendum wurde laut. Nach einem Kompromiss im Juli 2004 zwischen den Radicali Italiani und Vertretern der linken und rechten Mitte reichten die Radicali Italiani fünf Referenden vor dem Kassationsgerichtshof ein: Das Referendum zur vollständigen Aufhebung der Legge 40 wurde nicht zugelassen.

Am 12. und 13. Juni 2005 wurde über die verbliebenen vier Referenden zur Aufhebung des Gesetzes 40 abgestimmt, die von einer Koalition aus Radicali Italiani, Associazione Luca Coscioni, Democratici di Sinistra, Socialisti Democratici Italiani, Partito della Rifondazione Comunista und Mitgliedern verschiedener Parteien unterstützt wurden.

Die Vorschläge des Referendums zielten dabei generell auf eine Liberalisierung der künstlichen Befruchtung. Auch die katholische Kirche hatte sich schon im Vorfeld zu Wort gemeldet und für eine Enthaltung beim Referendum geworben. Treibende Kraft hinter der Kampagne für die Enthaltung beim Referendum war die Organisation Scienza & Vita (Wissenschaft & Leben), der alle wesentlichen katholischen Verbände in Italien angehören. Dieser Verein, der sich zunächst auf die Verteidigung des Gesetzes 40 konzentrierte hatte, wandte sich später Themen wie Sterbehilfe, DNA-Veränderungen, Leihmutterschaft etc. zu.

Aufgrund der geringen Wahlbeteiligung von nur 25,9 Prozent der Wahlberechtigten, erreichten die Referenden zur Enttäuschung der laizistischen Koalition nicht das Mindestquorum. Katholische Gruppen hingegen begrüßten den Ausgang des Referendums.

2.4. Sterbehilfe

Sterbehilfe ist durch Artikel 580 des Strafgesetzbuches in Italien verboten. Im Jahre 2019 erklärte das italienische Verfassungsgericht Beihilfe zum Suizid – Art. 580 des Codice Penale – in Ausnahmefällen für straffrei: Vorausgesetzt, der Betroffene ist in der Lage, die Entscheidung frei und bei vollem Bewusstsein zu treffen, betrifft die Neuregelung Fälle von unheilbar Kranken, Menschen, die mit künstlichen Maßnahmen am Leben erhalten werden, und Fälle, in denen Krankheit unerträgliches physisches oder psychisches Leiden verursacht.

Katholische Kreise und ihr verbundene Rechtspolitiker lehnen eine Liberalisierung der Gesetzgebung ab, wohingegen Bürgerrechtsorganisationen und linke Parteien (Associazione Luca Coscioni, die Radicali Italiani u. a.) kritisieren, dass Italiener, um in Würde sterben zu können, ins „Exil“ gehen müssen.

Aktuell startet ab 1. Juli 2021 in Italien eine Kampagne zur Unterschriftensammlung für ein Referendum in Abänderung des Artikel 579Omicidio del consenziente/Tötung auf Verlangen. Das Ziel ist, 500.000 Unterschriften in drei Monaten zu sammeln, um ein Referendum erwirken zu können. Treiber dieses Referendums sind wiederum die Associazione Luca Coscioni, die Radicali Italiani, der Partito Socialista Italiano, die Europapartei Volt und andere.

2.5. Der Otto per mille/ 8 ‰ / 8 x 1000

Die katholische Kirche in Italien finanziert sich seit Revision der Lateranverträge auch durch den Otto per Mille (Acht Promille). Dies geschieht nicht – wie in Deutschland – direkt über das Einkommen der Gläubigen, sondern durch den Abzug von 0,8 Prozent von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer, wenn man denn das Kreuzchen bei der Katholischen Kirche macht.

Jeder Italiener entscheidet dabei jährlich aufs Neue, welcher Institution der italienische Staat diese Steuer zukommen lassen soll. Nutznießer oder Empfänger dieser Mandatssteuer können der italienische Staat selber, die katholischen Kirche und eine Vielzahl weiterer Glaubensgemeinschaften sein.

An die katholische Kirche Italiens fließen so jährlich ca. 1 Mrd. €. Sie ist damit die größte Nutznießerin dieser Steuer. Nur ein Fünftel davon kommt jedoch karitativen Zwecken zugute, der Großteil wird für den Unterhalt der Kleriker und für den Erhalt der Kirchen aufgewandt. Ca. 35 Prozent der italienischen Bevölkerung unterstützt so die katholische Kirche[15] mit 80 Prozent der Gesamtsumme.[16] (Zahlen der Italienischen Bischofskonferenz bzgl. Empfänger und Verwendungszweck des „Otto per mille“ in den Jahren 1990 – 2018).

Aufgrund der jährlich durch den italienischen Steuerzahler zu erneuernden, nicht festgelegten Nutznießerschaft des Otto per Mille, laufen alljährlich Werbekampagnen sowohl der katholischen Kirche als auch Gegenkampagnen der Religionsfreien in Italien.

2.6. Anti-Homophobie-Gesetz in Italien

Aktuell fordert eine neue Gesetzesinitiative mehr Schutz für Schwule, Lesben, Trans- und Bisexuelle in Italien. Rechte Parteien und die katholische Kirche opponieren. Nach dem sogenannten Mancino-Gesetz können rassistische, ethnische oder religiöse Diskriminierung mit bis zu 1,5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Dieser Artikel soll künftig um die Diskriminierung aufgrund von biologischem Geschlecht (Sex), sozialem Geschlecht (Gender), sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Behinderung erweitert werden.

Seit 1999 hat es mehrere erfolglose Versuche im italienischen Parlament gegeben, die Rechte von Homosexuellen zu stärken. Die rechtspopulistische Lega bezeichnete das Gesetz als „Angriff auf die Meinungsfreiheit“. So befürchten Parteien von Mitte bis Rechtsaußen, wegen Diskriminierung verurteilt zu werden, wenn sie sich öffentlich für ein traditionelles Familienbild aussprechen würden. Wobei dies gar nicht möglich wäre, denn nur die Anstachelung zu Diskriminierung und Gewalt würde strafbar gemacht.

Die katholische Kirche kritisiert das Gesetz ebenfalls scharf und wehrt sich gegen die Unterscheidung zwischen biologischem Geschlecht (Sex) und sozialem Geschlecht (Gender). „Die Unterscheidung zwischen Mann und Frau wäre dadurch nicht mehr gottgegeben, sondern konstruiert.“

3. Statistik

Da das ISTAT, das Nationale Amt für Statistik in Italien, seit Ende der 90er Jahre keine Daten zur Religionszugehörigkeit der Italiener veröffentlicht, ist man im Kernland des Katholizismus (wo es keine Erfassung der Religionszugehörigkeit durch Behörden – wie z. B. im Melderegister gibt) auf Umfragen angewiesen, die die persönliche Frömmigkeit abbilden.

In den European Values Studies sind zu fünf Zeitpunkten (1981, 1990, 1999, 2008, 2017/18) für alle europäischen Länder spezifische Daten zu Religionszugehörigkeiten und religiösen Themen erfasst. Für zwei Länder, in denen es keine offiziellen Statistiken dazu gibt (Frankreich und Italien), sowie zum Vergleich Deutschland, sind die Zahlen hier dargestellt. Sie haben den Vorteil, dass sie nach der gleichen Methodik erfasst sind, d. h. eine gleichbleibende Betrachtungsweise beinhalten.

Auf die Frage „Sind Sie eine religiöse Person?“ antworteten in Italien im Jahre 1981 noch 85,7 Prozent der Befragten mit „Ja“. Waren es Anfang der 80er Jahre folglich noch 14,3 Prozent der Befragten, die angaben, nicht religiös (9,8 Prozent) bzw. Atheisten (4,5 Prozent) zu sein, stieg diese Zahl bis 2018 auf insgesamt 21,3 Prozent (15,1 Prozent nicht-religiös, 6,2 Prozent Atheisten).

Im gleichen Zeitraum erhöhte sich im laizistischen Frankreich der Anteil von 44,5 Prozent nicht-religiöser Personen insgesamt (davon 10,5 Prozent Atheisten) auf 57,2 Prozent im Jahr 2018 (22,7 Prozent Atheisten).

Eine Steigerung gab es auch in Deutschland von 30,5 Prozent nicht-religiösen Menschen (3,7 Prozent davon Atheisten) auf 49,1 Prozent (11,6 Prozent Atheisten) fast 40 Jahre später.

Italien erweist sich – aus dem Vergleich der Entwicklung von 1990 – 2017 in 16 bzw. 17 europäischen Ländern – nach Polen als das Land in Europa mit dem zweithöchsten Anteil an Menschen, die sich selbst als „religiöse Person“ einschätzen würden. Der Prozentsatz der Italiener, die sich noch im Jahr 1990 als religiös bezeichnet hatten, sank von 81 Prozent auf 74 Prozent im Jahr 2017.

In der Fragestellung nach Religionszugehörigkeiten reduziert sich der Anteil der Italiener, die sich zu einer Religionsgemeinschaft bekennen, von 93 Prozent (in 1981) auf 77 Prozent (2018).

Eine Umfrage aus dem Jahre 2019 beziffert den Anteil der Nichtgläubigen in Italien im Jahr 2019 auf 15,3 Prozent (davon 9 Prozent Atheisten, 6,3 Prozent Agnostiker), 3,8 Prozent mehr als bei der Studie 2014/2015. Die Anhänger der römisch-katholischen Konfession stellen nach wie vor die überwiegende Mehrheit in Italien. Der Anteil der Konfessionsfreien im Lande nimmt sehr viel langsamer zu als in Deutschland oder Frankreich.

3.1. Häufigkeit des Kirchenbesuchs

Wesentliche Kriterien zur Erhebung der Religiosität der Italiener sind zumeist die Häufigkeit des Messe- bzw. Kirchenbesuchs und die Frequenz des persönlichen Gebets.

Die Ergebnisse einer IPSOS-Umfrage von 2017, die 74,4 Prozent Katholiken in Italien aufweist (und dabei andere Studien für diesen Zeitraum bestätigt), im Vergleich zu 85,4 Prozent im Jahre 2007, differenziert noch einmal bzgl. gradueller Unterschiede in der Glaubenspraxis der Italiener:

Bestätigt zeigt sich auch in Italien das länderübergreifende Phänomen, dass sich mehr Männer (27,7 Prozent) als Frauen (18 Prozent) als nichtgläubig bezeichnen. Auch ist der Anteil der Nichtgläubigen unter den jüngeren Menschen im Alter zwischen 18 – 24 Jahren mit 40 Prozent am höchsten, unter den über 65jährigen am geringsten.

3.2. Frequenz des Gebets

Täglich zu beten, gaben 1995 noch 50 Prozent der Italiener an; 2017 hatte sich die Zahl bereits halbiert. Der aktuelle Jahresbericht vom Juli 2020, der die Situation des Landes mit Blick auf die Corona-Pandemie im Blick hat, berichtet:

„Viele Menschen haben gebetet: 42,8 Prozent der Bevölkerung von 18 Jahren und älter gibt an, mindestens einmal pro Woche (22,2 Prozent einmal täglich) gebetet zu haben. Die Frauen mehr als die Männer (52,6 Prozent / 32,3 Prozent) mindestens einmal die Woche; die Älteren über 65 Jahre mit 60 Prozent. Der Prozentsatz der angibt, während des Lockdown nie gebetet zu haben, liegt bei 48,3 Prozent. Die Männer mit 58,1 Prozent und die Jungen bis 34 Jahre mit 64,5 Prozent.“

3.3. Franco Garelli 1995 und 2020

Die jüngste – von der italienischen Bischofskonferenz in Auftrag gegebene – Studie wurde 2020 von Franco Garelli[17] veröffentlicht („Menschen von geringem Glauben“ / Gente di poca fede). Der gleiche Autor hatte bereits 1995 eine ähnliche Umfrage durchgeführt.[18]

Ein direkter Vergleich der Ergebnisse gibt Aufschluss über die Entwicklung der letzten 25 Jahre in Italien. Neben den Indikatoren wie Frequenz des Betens und Häufigkeit des Messebesuchs, beleuchtet diese Studie zahlreiche weitere Aspekte:

Eine Studie aus dem Jahre 2009 dokumentiert die Faktoren der Lebensqualität im europäischen Vergleich. In Italien erweist sich die Religion mit 48 Prozent – noch vor dem Sport (30 Prozent) – als unwichtigster Lebensbereich für das persönliche Wohlempfinden in Italien. Diese Zahl ist im Vergleich der neun Länder für das Stichwort Religion aber gleichzeitig auch der höchste Wert.

3.4. Vertrauen in die katholische Kirche: 2014 - 2017

In Italien manifestiert sich ein starker Schwund des Vertrauens in die katholische Kirche, gerade bei den älteren Jahrgängen und den Frauen im untersuchten Zeitraum von 2014 bis 2017:

3.5. Famiglia Cristiana

Ein Indikator für die zunehmende Säkularisierung Italiens ist die Auflagenentwicklung der katholischen Wochenzeitschrift Famiglia Cristiana.

Das Magazin – bei Gründung im Jahre 1931 in Mailand zunächst eine lokale Zeitschrift mit geringer Reichweite – gelangte ab Ende der 50er Jahre zu immer höheren Auflagen. War das Heft zu Beginn zunächst v. a. als religiöser Ratgeber in „modernen Zeiten“ für die weibliche Leserschaft im nördlichen Italien konzipiert, stieg die Auflage der Wochenzeitschrift bis Ende der 1960er Jahre auf 1,7 Mio. Exemplare.

Doch nur 30 Jahre später (schon vor den starken Umbrüchen in der Medienlandschaft durch das Internet) hatte sich die Auflage der Famiglia Cristiana als eine der auflagenstärksten Familienzeitschriften in Italien im Jahr 2001 auf 895.000 Exemplaren nahezu halbiert. Bis ins Jahr 2015 sank die Anzahl der gedruckten Hefte weiter auf 318.590 Exemplare. Noch 2016 wird mit einer Auflagenhöhe von 310.917 Heften bei einer Leserschaft von 1.650.000 Lesern geworben. Diese Entwicklung zeugt einerseits von der starken Präsenz der katholischen Kirche im Italien der Nachkriegszeit und bis in die 1960er Jahre hinein, andererseits für das nachlassende Interesse der Leserschaft an katholischer Publizistik in den Jahrzehnten bis zur Jahrtausendwende und darüber hinaus.

In einer aktuellen Übersicht rangiert „Famiglia Cristiana“ auf Rang 11 der meistverkauften Wochenzeitschriften in Italien mit 200.000 Exemplaren.

4. Säkulare Parteien und Organisationen in Italien

Im auch heute noch überwiegend katholischen Italien gibt es zahlreiche Organisationen, in denen sich die Konfessionsfreien und Laizisten organisieren:

4.1. Radicali Italiani

Auf politischer Ebene werden die Konfessionsfreien in Italien durch die Partei der Radicali Italiani repräsentiert, die sich als liberale und laizistische Bewegung definiert.

Entstanden 1955 als Partito Radicale dei Liberali e Democratici Italiani und als eine Abspaltung der Partito Liberale Italiano wurde der Name 1958 zu Partito Radicale abgekürzt.

In den 60er und 70er Jahren agierte die Partei ausschließlich außerparlamentarisch. Nach Einführung der Möglichkeit des abrogativen Referendums in Italien 1970/1971 bediente sich in den 70er und 80er Jahren bis zur seiner Auflösung 1989 v. a. der Partito Radicale dieses politischen Instruments (Referenden: Ehescheidung/1974; Abschaffung des Abtreibungsgesetzes/1981).

Bei der italienischen Parlamentswahl von 1979 konnte der Partito Radicale 3,45 Prozent der Stimmen erzielen und stellte somit 18 Abgeordnete und zwei Senatoren.

Im Jahr 1989 erfolgte die Umbenennung in Transnational Radical Party als transnationale Bewegung.  Als NGO war es der TRP nicht gestattet, an Wahlen teilzunehmen und so trat die Bewegung mit unabhängigen Listen an, benannt nach den jeweiligen Spitzenkandidaten und charismatischen „Leadern“ der Partei wie Emma Bonino oder Marco Pannella. Im Jahr 2001 erfolgte auch die formale Neugründung als Partei der Radicali Italiani unter Federführung von Bonino und Pannella.

Die Radicali Italiani treten dezidiert für die Verteidigung der Religionsfreiheit und für Laizismus ein und propagieren als Grundsätze die Bewahrung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltfreiheit und Bürgerrechten sowie Antimilitarismus und Antiklerikalismus. Jährlich organisieren die Radicali Italiani Protestveranstaltungen gegen den „Otto per Mille“. Als europafreundliche Partei ist sie Mitglied in der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE, auch ALDE-Partei).

4.2. Democrazia Atea

Die Democrazia Atea (Atheistische Demokratie) ist eine politische Partei und Teil der politischen Bewegung Potere al popolo (Macht dem Volk). Die DA beruht „auf dem Prinzip der Freiheit von religiöser Unterdrückung, auf dem Prinzip der Gleichheit, auf dem Prinzip der gleichen Bedingungen, frei von politischen, rassischen, sozialen und religiösen Vorurteilen.“

Die Democrazia Atea tritt ein für die Aufhebung der Lateranverträge, Selbstbestimmung am Lebensende, Ersetzung der sogenannten Ora di religione (Religionsstunde) in den Schulen durch die Stunde der „Geschichte der Religionen“, für die Aufhebung aller Finanzierungsformen für Privatschulen, einschließlich aller religiöser Privatschulen, für das Verbot von religiösen Symbolen in Schulen und an öffentlichen Orten u. v. m.

4.3. UAAR – Unione degli Atei e degli Agnostici Razionalisti

Die bedeutendste Interessenvertretung säkularer Kräfte sowie der atheistischen und agnostischen Bevölkerung stellt die 1991 gegründete UAAR – Unione degli Atei e degli Agnostici Razionalisti – Union der rationalistischen Atheisten und Agnostiker – dar.

Die UAAR ist Mitglied der EHF Europäischen Humanistischen Föderation und der IHEU (Internationale Humanistische und Ethische Union).

Die UAAR agiert überparteilich und engagiert sich für einen vollständig laizistischen Staat Italien. Die Ziele der der UAAR umfassen:

  • die Durchsetzung des säkularen/laizistischen italienischen Staates (Aufhebung der Lateranverträge etc.)
  • das Ende der Diskriminierung Nichtgläubiger
  • Beendigung der Unterstützung der Kirche durch öffentliche Gelder: Aufhebung des Otto per Mille und weiterer steuerlicher Vergünstigungen für die Kirche und die Beseitigung jeglicher öffentlicher Beiträge für religiöse Gebäude
  • Schaffung von Laizität in den Schulen und die Beendigung von Messen, Gebeten, Segnungen und Pastoralbesuchen in öffentlichen Schulen
  • Beendigung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen
  • Verbot religiöser Symbole in öffentlichen Gebäuden
  • Beendigung der Privilegien religiöser Kaplane in staatlichen bzw. öffentlichen Einrichtungen (Krankenhäuser, Gefängnisse, Kasernen) und Ende der staatlichen Kostenübernahme dafür
  • Erweiterung der Wahlfreiheit am Lebensende, i. e. Sterbehilfe
  • Erweiterung der reproduktiven und sexuellen Rechte

Zahlreiche wichtige rechtspolitische Initiativen und Kampagnen hat die UAAR in den letzten Jahren maßgeblich initiiert und begleitet. Ein Thema ist das sogenannte Sbattezzo, als Gegenaktion zur Taufe (battesimo), d. h. die Annullierung derselben. Das in Deutschland praktizierte Konzept der Kirchensteuer und des staatlichen Inkassos ist in Italien unbekannt. Während hierzulande der amtliche Kirchenaustritt gleichzeitig die Konfessionsfreiheit dokumentiert und von der Kirchensteuer befreit – ohne dabei die Taufe aufzuheben –, ist der sbattezzo ein rein symbolischer Akt.

Laut UAAR reiche in Italien ein Schreiben an die betreffende Pfarrgemeinde (per Einschreiben mit Rückantwort), so dass der individuelle Wunsch, nicht mehr Teil der katholischen Kirche sein zu wollen, zur Kenntnis genommen wird.

4.4. Associazione Luca Coscioni

Mitglied der European Humanist Federation. Der schwerkranke Luca Coscioni, von 2001 bis zu seinem Tod 2006 Vorsitzender der Radicali Italiani, begründete im Jahre 2002 die Associazione Luca Coscioni. Diese Organisation setzt sich auch heute noch lautstark für die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, für die Rechte kranker und behinderter Menschen, für allgemeine Bürgerrechte, den säkularen Staat und das Recht auf wissenschaftliche und individuelle Selbstbestimmung ein. Dazu gehören z. B. Verhütung, künstliche Befruchtung, Abtreibung und das selbstbestimmte Lebensende.

4.5. Consulta di Bioetica

Ebenfalls erwähnenswert ist der Verband Consulta di Bioetica, der einige der führenden italienischen Bioethiker vereint. Ihre Tätigkeit zielt darauf ab, die „säkulare und rationale Debatte über ethische Probleme im Bereich der Medizin und der Biowissenschaften in einer pluralistischen Perspektive der Achtung der verschiedenen Wertekonzepte“ zu entwickeln.

Die Consulta unterstützt Positionen, die durch eine säkulare Ethik gekennzeichnet sind, und setzt sich für die individuellen Freiheiten des Menschen ein. Eines der bestimmenden Themen der Consulta ist die Autonomie am Lebensende.

4.6. Associazione Nazionale del Libero Pensiero Giordano Bruno

Die älteste Freidenkerbewegung ist die Associazone Nazionale del Libero Pensiero Giordano Bruno (übersetzt: Nationale Vereinigung für freies Denken Giordano Bruno), die laizistische und libertäre Gruppierungen unter ihrem Dach vereint. Bereits 1869 in der Zeit des Risorgimento organisierte sich die Bewegung zum ersten Mal in Neapel als „Antikonzil“ auf das Erste Vatikanische Konzil. Die Initiative wurde auch von Giuseppe Garibaldi, über 60 Freimaurerlogen, 25 säkularistischen Bewegungen und über 60 Vereinigungen von Freidenkern unterstützt.

Viele italienische und europäische Freidenker unterstützten die Errichtung des Denkmals für Giordano Bruno auf dem Campo de‘ Fiori in Rom, wo Bruno 1600 auf Geheiß des Heiligen Offiziums lebendig verbrannt worden war. Als „antinational“ erklärt, wurde der Verband 1924 per Dekret aufgelöst. Ein Jahr später verwüsteten faschistische Kräfte die Zentrale der Bewegung in Rom und andere örtliche Büros. Viele Mitglieder konnten ihre Aktivitäten während des Faschismus nur unter großen Gefahren weiterführen. Die heimliche Niederlegung von Blumen an den Denkmälern von Garibaldi, Mazzini und Giordano Bruno war ein Zeichen dieser Aktivitäten und des Widerstands. So bedeckten als Zeichen der Trauer Anhänger der Bewegung nach Unterzeichnung der Lateranverträge die Statue von Giordano Bruno mit einem schwarzem Tuch. Mit heimlich verteilten Flugblättern verurteilte die Associazone Nazionale del Libero Pensiero Giordano Bruno darüber hinaus die Gewährung von zahlreichen Privilegien an den Vatikan durch den italienischen Staat und organisierte in den Jahren des Faschismus oppositionelle Initiativen gegen das Regime. Und auch nach dem Krieg setzte die Freidenkerbewegung ihren Kampf für Bürgerrechte und Säkularität des republikanischen Staates fort (Themen: Scheidung, Abtreibung, Aufhebung des Konkordats u. v. m.).

4.7. Publizistik

Neben der Zeitschrift Libero Pensiero (Freigeist) der Associazione Nazionale del Libero Pensiero Giordano Bruno gibt es eine weitere Schrift, die im breiten Spektrum atheistischer Publikationen in Italien eine besondere Relevanz hat: das alle zwei Monate erscheinende, 2008 erstmalig herausgegebene Magazin Non credo („Ich glaube nicht“). Die Autoren sind v. a. Hochschulprofessoren verschiedener Fachbereiche.

Zeitschriftengründer und Herausgeber ist Paolo Bancale, der eine Stiftung ins Leben gerufen hat – die Fondazione Bancale –, die regelmäßig Vorträge und Veranstaltungen zu relevanten Themen organisiert. Die Stiftung betreibt einen eigenen Radiosender und einen Verlag.

Darüber hinaus ist die Società laica e plurale zu erwähnen, deren Website Italialaica von diversen laizistischen Gruppierungen und Zeitschriften unterstützt wird. Der Verband Associazione Civiltà Laica gibt ebenfalls eine eigene Zeitschrift heraus.

5. Unterschiede Italien /Deutschland

- Taufe/Offenlegung der Konfession

Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist in Italien in den Taufregistern der Vikariate und Pfarreien festgehalten. Eine offizielle/staatliche Offenlegung und Registrierung der Religionszugehörigkeit - wie z. B. anhand einer Lohnsteuerkarte oder im Melderegister wie in Deutschland - gibt es in Italien nicht.

- Konkordatsehe

Neben der Zivilehe und der religiösen Eheschließung ohne zivilrechtliche Gültigkeit existiert als Relikt aus den Lateranverträgen in Italien die Konkordatsehe, eine kirchliche Trauung, die auch zivilrechtliche Wirkung hat.

- Kirchensteuer

Jedem italienischen Steuerzahler steht frei, 8 ‰ seiner Steuerlast an eine Institution seiner Wahl zu spenden oder beim Staat zu belassen. Entschieden wird jedes Jahr neu mit der Steuererklärung.

Nach Berechnung der UAAR finanziert der italienische Staat bzw. der italienische Steuerzahler die katholische Kirche dennoch jährlich mit ca. 7 Mrd. €:

  • 1,25 Mrd. € - Katholischer Unterricht an den Schulen
  • 1,13 Mrd. € - „Otto per Mille“
  • 620 Mio. € Steuerprivilegien bei der Gemeindesteuer IMU
  • 430 Mio. € - Staatlicher Zuschuss für katholische Schulen
  • 41 Mio. € - Staatliche Zuschüsse für katholische Universitäten

- (Hoch)Schulwesen

Auch wenn in Italien katholische Schulen und katholische Universitäten staatliche Zuschüsse erhalten, ist das Schulwesen per se eine rein staatliche Aufgabe und staatliche und kirchliche Institute klar getrennt. Dabei sind ca. 20 Prozent aller italienischen Vor-, Primar- und Sekundarschulen in privater Hand, die Hälfte davon in kirchlicher Trägerschaft. Die konfessionellen Privatschulen genießen in Italien dabei einen sehr guten Ruf.

Nach wie vor wird an öffentlichen Schulen konfessioneller Religionsunterricht (Ora di religione) erteilt, der aber nicht mehr verpflichtend ist.

Theologische Fakultäten an staatlichen Hochschulen waren nach der Einigung Italiens abgeschafft worden und hatten sich an kirchliche Institute zurückgezogen. Selbst nach Beilegung der Konflikte zwischen katholischer Kirche und italienischem Staat durch die Lateranverträge gab es keine Rückkehr der Theologie an staatliche italienische Universitäten.

6. Fazit: Wer sind die Konfessionsfreien in Italien?

In verschiedenen Medien wird über die Situation der Konfessionsfreien in Italien berichtet: Im Tagesspiegel, in der Süddeutschen Zeitung, durch die Konrad-Adenauer-Stiftung wie auch der Bertelsmann-Stiftung.

Laut einer Studie von 2017 ist die Altersgruppe zwischen 18 – 34 Jahren mit 40 Prozent die größte innerhalb der Gruppe der Konfessionsfreien (Garelli spricht von 35 Prozent).[19]

Der „Nichtglaube“ ist auch in Italien eher eine männliche als eine weibliche Charakteristik: 28 Prozent der Männer und 18 Prozent der Frauen sind laut einer IPSOS-Studie konfessionsfrei, laut Garelli 28 Prozent Männer und 20 Prozent Frauen.

Die Zahl der nicht religiös gebundenen Italiener steigt mit dem Bildungsgrad: Der Prozentsatz der Nichtgläubigen liegt am niedrigsten mit 15,3 Prozent innerhalb der Gruppe mit geringer Schulbildung, am höchsten mit 30 Prozent in der Gruppe mit Universitätsabschluss. (Garelli spricht von 13 Prozent in der ersten Gruppe und von 35 Prozent der Universitätsabsolventen.)

Die Zahl der Nicht-Religiösen in Italien steigt über die letzten Jahre, wenn auch nur langsam, wobei ihre Zahl mit ca. 20 Prozent immer noch deutlich hinter Deutschland mit 49 Prozent und Frankreich mit 57 Prozent rangiert.

Als Gründe für die im Vergleich noch relative hohe Zahl an Gläubigen in Italien werden folgende genannt[20]:

  • eine - trotz Schwunds - nach wie vor hohe Dichte an Klerikern und an Pfarreien in Italien;
  • die relativ hohe Zahl an kirchlichen Vereinigungen und Organisationen auf dem Gebiet des sozialen und karitativen Engagements;
  • der Besuch von einer Mehrzahl der italienischen Schüler am schulischen Religionsunterricht: Im Jahr 2005/2006 haben 91,8 Prozent der Schüler die Ora di religione besucht (die freiwillig ist und von Lehrern unterrichtet wird, die Absolventen der Diözesaninstitute für Religionswissenschaften sind, jedoch vom italienischen Staat eingestellt und bezahlt werden).
  • eine starke italienische Volksfrömmigkeit, die zum Aberglauben neigt (Besuch von Heiligtümern, Heiligenverehrung, Pilgerfahrten zu Orten, an denen sich das „Göttliche“ manifestiert hat/ der mallochio = der Glaube an den bösen Blick, den man mit Amuletten abwehren kann).[21]

Die einstmals starke Verankerung der Religion in Italien wird schwächer. Dazu beigetragen hat der Wandel traditioneller Familienstrukturen und die Fragmentierung der politischen Landschaft Italiens[22]. Bis in die 1980er Jahre hinein war die Democrazia Cristiana prägender politischer Faktor des Landes und hat das katholische Milieu zusammengehalten. Anfang der 90er Jahre verschwand die DC – befördert durch Korruptionsskandale – von der politischen Bildfläche. Neue rechte und populistische Parteien wie jene von Silvio Berlusconi, heute die von Matteo Salvini oder die rechtsnationale Fratelli d‘Italia (Brüder Italiens) unter dem Vorsitz von Giorgia Meloni, kamen auf und verfolgen eine polarisierende Politik. Der einst übermächtige politische Katholizismus zeigt sich heute insofern viel stärker fragmentiert und wirkt innerlich geschwächt: Rechtspopulistische Gruppierungen stehen neben konservativen Papsttreuen und sozial engagierten Christen.[23]

Anmerkungen

[1]     Zum Abschnitt 1 grundlegend: Lill, Rudolf: Die Macht der Päpste, Kevelaer 2011

[2]     Lill, Rudolf: Die Macht der Päpste, Kevelaer 2011, S. 87.

[3]     Lill S. 91.

[4]     Lill, S. 92.

[5]     Semplici, Stefano: https://www.kas.de/de/web/europa/staat-und-kirche-in-italien

[6]     Casti connubii (1930); später fortgesetzt unter Pius XII., der 1951 in einer Rede vor den    
         katholischen Hebammen Italiens jede Art der Verhütung verurteilte; s. Lili, Anm. 153.

[7]     Guasco, Maurilio: Zur Geschichte der katholischen Kirche in Italien seit dem Ende des Zweiten
          Weltkrieges, in: Römische Quartalsschrift, Bd. 99 (2004), Heft 1-2, S. 1- 81; hier: S. 2-3.

[8]     Guasco, S. 5.

[9]      Drüke, S. 268.

[10]    Guasco, S. 63.

[11]    Guasco, S. 63 spricht von 1990 als Zeitpunkt, ab welchem der Klerus kein staatliches Geld
           mehr erhielt.

[12]    Frerk, Carsten: Polygamie in Deutschland und der Welt, 22.3.2021:
          https://fowid.de/meldung/polygamie-deutschland-und-welt, Fazit.

[13]    Das sogenannte Fortuna-Baslini-Gesetz vom 18.12.1970 führte die Ehescheidung
           in die italienische Gesetzgebung ein.

[14]    Guasco, S. 37.

[15]    Pace, Enzo: Italia: Effetto cattolico; Bertelsmann-Stiftung, ohne Jahresangabe:
         
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Presse/imported/…

[16]    www.8xmille.it/sites/default/files/rendiconto.pdf

[17]    Garelli, Franco: Gente di poca fede. Il sentimento religioso nell’Italia incerta di Dio, Bologna 2020.

[18]    Garelli, Franco, La religiosità in Italia, Milano 1996; Garelli, Franco: Forza della religione e
           debolezza della fede, Bologna 1996.

[19]    Garelli, 2020, S. 32.

[20]    Enzo Pace.

[21]    Enzo Pace spricht von 10 Mio. Pilgern in Italien und 2000 Heiligtümern.

[22]    www.katholisch.de/artikel/28847-soziologe-pollack-menschen-weltweit-entf…

[23]    www.katholisch.de/artikel/28847-soziologe-pollack-menschen-weltweit-entf…

Quellen

Cartocci, Roberto/Vanelli, Valerio: Geografia dei processi di secolarizzazione, in: Sciolla, L./Salvati,
       M. (Hrsg.): L‘Italia e le sue regioni. L‘età repubblicana, Istituto della Enciclopedia Italiana
       Treccani, Bd. III, S. 33 – 56:

Drüke, Helmut: Italien. Wirtschaft – Gesellschaft – Politik, Opladen 2000

Garelli, Franco: Gente di poca fede. Il sentimento religioso nell’Italia incerta di Dio, Bologna 2020

Guasco, Maurilio: Zur Geschichte der katholischen Kirche in Italien seit dem Ende des Zweiten
       Weltkrieges, in: Römische Quartalsschrift, Bd. 99 (2004), Heft 1-2, S. 1- 81

Lill, Rudolf: Die Macht der Päpste, Kevelaer 2011

Pace, Enzo: Italia: Effetto cattolico; Bertelsmann-Stiftung, ohne Jahresangabe.

Semplici, Stefano: Staat und Kirche in Italien (Konrad-Adenauer-Stiftung, ohne Jahresangabe).