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Berlin: Religions- und Weltanschauungsunterricht

Gemäß § 13 Absatz 5 des Schulgesetzes von Berlin sind im Stundenplan wöchentlich 2 Stunden innerhalb der normalen Unterrichtszeit für den Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht freizuhalten. Die Teilnahme am Religions- und Weltanschauungsunterricht ist freiwillig, wird nicht benotet und hat keine Versetzungsrelevanz. Inhaltlich ist er Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Dazu hat die Senatskanzlei für kulturelle Angelegenheiten Daten veröffentlicht die sich auf die Anzahl der Schüler und die staatlichen Zuschüsse an die Anbieter bezieht.

Die Veränderungen bei den drei größten Anbietern (Kirchen und Humanistischer Verband) sind jährlich unter dem 1-Prozent-Bereich, gehen jedoch gleichbleibend in eine Richtung. Der Religionsunterricht beider Konfessionen verringert allmählich seine Anteile, während der Anteil der Humanistischen Lebenskunde ebenso allmählich und stetig größer wird.

Finanzierung

Grundlage für die staatlichen Zuschüsse sind Planstellen, die sich wie folgt berechnen: Anzahl der SchülerInnen, geteilt durch die Lerngruppengröße (15 SchülerInnen in der Grundschule / 12 SchülerInnen in den Sekundarstufen) mal 2 Unterrichtsstunde pro Woche geteilt durch 25 LWS (Lehrerwochenstunden). Diese Planstellen werden nach der Besoldungstabelle der Länder/Berlin/Lehrer (E11/4) berechnet, von denen 90 Prozent anteilig gefördert werden. Auf die geförderte Summe werden 5 Prozent für die Aus-, Weiter- und Fortbildung aufgeschlagen.

Jede weitere (naheliegende) Auswertung wie beispielsweise hinsichtlich Höhe der Zuschüsse pro Schüler oder Anzahl der Lehrer verbietet sich, da dafür die Kenntnis zumindest von vier Variablen notwendig wäre: Wie viele SchülerInnen nehmen an dem Unterricht in der Grundschule, wie viele in den Sekundarstufen teil (unterschiedliche Größe der Lerngruppen), wie viele staatliche Lehrer werden für den Religions-/Weltanschauungsunterricht eingesetzt und wie viel der Aus- und Fortbildungsmittel werden abgefordert?

Würde man eine einfache Rechnung aufmachen (Zuschüsse insgesamt minus 5 Prozent für Aus- und Fortbildung durch Anzahl der Schüler) ergeben sich Zahlen, in deren Unterschieden sich die vier Variablen in unbekannter Größenordnung verbergen. Die Basisfinanzierung für jeden Schüler beläuft sich auf 290 Euro. Bei der Jüdischen Gemeinde ist es allerdings deutlich mehr, da aufgrund des Staatsvertrages die Jüdische Gemeinde nicht nur Zuschüsse für den zweistündigen Religionsunterricht erhält, sondern zusätzlich für vier Stunden Hebräisch.

Durch die 90-Prozent-Regelung der Zuschüsse müssen die Anbieter zehn Prozent der Kosten selber beisteuern. Je nach den finanziellen Möglichkeiten einer innerorganisatorischen Querfinanzierung der einzelnen Anbieter (z. B. durch Einnahmen aus der Kirchensteuer) wird die Möglichkeit, neue Angebote an weiteren Schulen anzubieten, erleichtert oder erschwert.

 (CF)