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Kirchenaustritte in den Bistümern 2017 - 2022

Fowid-Statistikbeobachter: Wie bereits in der fowid-Ausarbeitung „Kirchenaustritte in den Diözesen“ für 2021 aufbereitet soll nachfolgend eine kurze aktuelle Zeitreihe 2017-2022 klären, wie sich das Austrittsgeschehen in den katholischen Bistümern jenseits von Medienzuweisungen tatsächlich darstellt. Das Erzbistum Köln ist nicht der ‚Spitzenreiter‘. Das sind einerseits die Erzbistümer Berlin, Hamburg und München sowie andererseits die Bistümer Osnabrück, Regensburg und Eichstätt.

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Eckdaten des katholischen kirchlichen Lebens 1990 – 2021

27 Bistümer zu überblicken und zu vergleichen ist nicht einfach. Gibt es eine Möglichkeit, das übersichtlich zu bekommen? Ja. Fragestellung ist die Stabilität im Sinne möglichst geringer Veränderungen zwischen vier Zeitpunkten für neun Messpunkte. Daraus ergeben sich ‚Charts‘, ähnlich einem DBC (Deutscher Bistum Contest), die den Blick auch auf weniger Auffälliges richten. Köln und München haben mitnichten die größten Veränderungen.

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Kirchliches Leben Erzbistum Köln 1960 - 2017

Das Erzbistum Köln liegt im Westen von Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Rheinland-Pfalz. Es ist eines der ältesten und mit rund 2 Millionen Katholiken im Diözesangebiet das größte Bistum im deutschsprachigen Raum. In den vier dargestellten Ereignissen des kirchlichen Lebens (Taufen, Erstkommunionen, Trauungen sowie Bestattungen) zeigen sich für das Erzbistum Köln in den drei erstgenannten Ereignissen durchgehend geringere Zahlen, bei den Bestattungen höhere Zahlen als im gesamten katholischen Deutschland.

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Kirchliches Leben Erzbistum Berlin 1960 - 2017

Erzbistum Berlin

Das Erzbistum Berlin umfasst neben Berlin den zentralen und nördlichen Teil Brandenburgs, Vorpommern sowie die Stadt Havelberg in Sachsen-Anhalt. Das Bistum liegt in der Diaspora. Bischofssitz ist die St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin-Mitte. Im Erzbistum Berlin (einem Bistum in der Diaspora) liegen alle dargestellten Werte des kirchlichen Lebens deutlich unterhalb vom katholischen Durchschnitt insgesamt.

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Berlin: Religions- und Weltanschauungsunterricht

Gemäß § 13 Absatz 5 des Schulgesetzes von Berlin sind im Stundenplan wöchentlich 2 Stunden innerhalb der normalen Unterrichtszeit für den Religions- bzw. Weltanschauungsunterricht freizuhalten. Die Teilnahme am Religions- und Weltanschauungsunterricht ist freiwillig, wird nicht benotet und hat keine Versetzungsrelevanz. Inhaltlich ist er Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

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