Kirchliches Leben Landeskirche Oldenburg 1960 - 2017
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg ist eine von 20 Landeskirchen in der EKD mit 411.595 Mitgliedern (Stand: 12/2017) in 116 Kirchgemeinden. Das Gebiet der Landeskirche umfasst weitestgehend das ehemaligen Land Oldenburg, ohne die damaligen Landesteile Lübeck und Birkenfeld. Die Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenzen nach der Eingliederung 1946 in das Land Niedersachsen hatten keinen Einfluß auf das Gebiet der Landeskirche Oldenburg. Heute gehören die Städte Oldenburg, Delmenhorst und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Ammerland, Cloppenburg und Wesermarsch zur Landeskirche.
Geschichte
Im Gebiet der Grafschaft Oldenburg begann die Reformation um1527. Obwohl es viele Anhänger der lutherischen Reformation gab, kam es zu keinen rechtlichen Regelungen. Erst 1573 wurde die erste Oldenburger Kirchenordnung eingeführt. 1590 erschien Martin Luthers Kleiner Katechismus auf Niederdeutsch.
Von 1667 bis 1773 war das Gebiet unter dänischer Verwaltung und kam danach zum Fürstbistum Lübeck. 1774 wurden die Fürstbischöfe zu Herzögen erhoben und 1803 wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und mit dem Herzogtum Oldenburg verbunden. Später kam noch das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave hinzu. Zwischen 1810 und 1814 war das Gebiet französisch besetzt. Die Kirche des Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog bzw. Großherzog von Oldenburg als summus episcopus.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Land Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei Teilen bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische Landeskirche wurde in zwei eigenständige Landeskirchen aufgeteilt, die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche des Landesteils Lübeck. Im Landesteil Birkenfeld bestand schon von Anbeginn an eine eigenständige Birkenfelder Landeskirche, da es wegen der bestehenden reformierten Gemeinden zu keiner Vereinigung mit der Oldenburgischen Landeskirche kam.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg erhielt 1920 eine neue Verfassung.
Die Frauenordination und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare sind in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg erlaubt. Im November 2018 beschloss die Synode der Landeskirche, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Paare kirchlich getraut werden können.
Kirchliches Leben
Die vier dargestellten Ereignisse des kirchlichen Lebens in der evangelisch-lutherischen Kirche von Oldenburg (Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Bestattungen) zeigen insbesondere bei den Taufen und Konfirmationen durchgehend gleich bleibend überdurchschnittliche Zahlen pro 1.000 Kirchenmitglieder. Auch die Anzahl der kirchlichen Trauungen liegen insbesondere zwischen 1984 und 2001 über dem EKG-Durchschnitt. Inzwischen nähern sich die Zahlen dem EKD-Durchschnitt an. Tauf- und Konfirmationszahlen sind um ca. ein Drittel seit der Jahrtausendwende gesunken. Bei den Trauungen sind es 43 Prozentpunkte. Die Bestattungszahlen liegen nach wie vor unter denen der EKD.
Der Vergleich der eher durchschnittlichen Anzahl der Trauungen und der überdurchschnittlichen Taufen kann ein Indikator dafür sein, dass in der überwiegend ländlichen Landeskirche die kirchliche Trauung wie überall geringer nachgefragt wird, aber dennoch die Kinder entweder häufiger getauft werden als im übrigen evangelischen Deutschland oder die Zahl der Kinder höher ist. Da auch die Zahl der Bestattungen niedriger als im EKD-Duchschnitt liegt, könnte man schlussfolgern, dass die Bevölkerung jünger ist und damit mehr Kinder hat.
Mit ca.14 Prozent Mitgliederverlust im Zeitraum zwischen 2000 und 2017 hat diese Landeskirche trotz der recht hohen Verluste in den letzten Jahren vergleichsweise weniger Kirchenmitglieder verloren als die EKD im Durchschnitt (minus 19 Prozent). Besonders hohe Austrittszahlen sind Anfang bis Mitte der 1990er Jahre sowie 2014 zu verzeichnen, was zeitlich mit Änderungen beim Kirchensteuereinzug einghergeht. In den letzten 17 Jahren haben knapp 63.000 Mitglieder diese Landeskirche verlassen, das sind knapp 1 Prozent pro Jahr.
Bei den Gottesdienstbesuchern sind zwischen 2000 und 2017 etwa 25 Prozent weg gelieben, während in der EKD durchschnittlich ein Drittel weniger die Gottesdienste besuchen (minus 32,5 Prozent).
(aktualisiert 2019 - SFE)