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Kirchliches Leben Landeskirche Sachsen 1990 - 2017

Die Landeskirche Sachsen hat 689.858 Gemeindeglieder (31.12.2017) in 716 Kirchgemeinden, das sind 18,5 Prozent der Bevölkerung. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Hauptkirchen des Landesbischofs sind der Dom zu Meißen und die Kreuzkirche zu Dresden, auch ist er der Stiftsherr des Doms St. Marien zu Wurzen. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Meißen.

Das Gebiet Landeskirche Sachsen umfasst im Wesentlichen das ehemalige Königreich bzw. den ehemaligen Freistaat Sachsen, in den Grenzen bis 1945 . Heute umfasst dieses Gebiet einen Großteil des Landes Sachsen, einen geringen Teil Thüringens.

Geschichte

Offiziell wurde die Reformation 1539 in Sachsen eingeführt. Grundlage des Kirchenwesens war die Kirchenordnung von 1580. Die Leitung der Landeskirche lag beim neuen Kirchenrat und dem Oberkonsistorium in Dresden. Der Landesherr fungierte als summus episcopus (landesherrliches Kirchenregiment).

1588 wurde das Dresdner Konsistorium wieder nach Meißen zurückverlegt und nachdem man die Mängel einer zentralen Kirchenleitung bemerkte, jedoch 1606 wieder nach Dresden verlegt. Da der Kurfürst 1697 katholisch wurde, übertrug er seine bischöflichen Rechte an die evangelisch beauftragten Geheimen Räten. 1730/31 kamen die Konsistoren Stolberg und Stolberg-Roßla sowie Kelbra und Heringen hinzu.

Nach dem Wiener Kongress musste das Königreich einige seiner Gebiete an Preußen abgeben, darunter das Konsistorium Wittenberg und die drei stolbergischen Konsistorien.

Ab 1835 stand an der Spitze der Landeskirche das Kultusministerium, das in dieser Eigenschaft nur dem Kollegium der evangelisch beauftragten Staatsminister verantwortlich war. Dieses Gremium nahm die Stellung des Bischofs ein, die der katholische Landesherr nicht ausfüllen konnte.

Im Zusammenhang mit einer umfassenden Verfassungs- und Verwaltungsreform des Königreichs Sachsen wurde 1874 die kirchliche Verwaltung von der staatlichen Verwaltung getrennt. Oberste Kirchenbehörde war nun das Evangelisch-Lutherische Landeskonsistorium.

Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) erhielt die Landeskirche 1922 eine überarbeitete Verfassung, die 1926 in Kraft trat. Gemäß der neuen Kirchenordnung nannte sich die Kirche nunmehr Evangelisch-lutherische Landeskirche des Freistaats Sachsen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg trat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens der EKD bei. 1950 gab sie sich eine neue Verfassung, die mit Wirkung zum 1. Januar 2008 geändert wurde.

In den Jahren 1954 und 1997 war sie Gastgeberin der Deutschen Evangelischen Kirchentage in Leipzig. Der 33. Deutsche Evangelische Kirchentag 2011 in Dresden statt.

Grafik

Kirchliches Leben

Die Mitgliederentwicklung, d. h. die Zahl der Kirchenaustritte nach der deutschen Wiedervereinigung, hat sich für die Landeskirche Sachsen erst 1996 stabilisiert. Die Anzahl der Mitglieder verringerte sich zwischen 2000 und 2017 um 26 %

In den vier dargestellten Ereignissen des kirchlichen Lebens (Taufen, Konfirmationen, Trauungen sowie Bestattungen) zeigt sich in der hohen überdurchschnittlichen Zahl der Bestattungen die vergleichsweise Überalterung der Kirchenmitglieder. Ab 2014 nähern sich die Zahlen dem Durchschnitt, bleiben aber dennoch höher.

Bei den Trauungen wie bei den Taufen steigt die Anzahl der Ereignisse ab 1995 bis 2002 pro 1.000 Kirchenmitglieder insgesamt an. Bei der Anzahl der Taufen wird 2003 der EKD-Durchschnitt übertroffen und liegt ab 2006 entgegen dem Trend über dem evangelischen Durchschnitt. Ab 2015 sinkt die relative Zahl wieder unter den Durchschnitt ab. Bei den Trauungen beginnt der Abwärtstrend erst ab 2009.

Die Anzahl der Konfirmationen sinkt seit 1995 kontinuierlich, der größere Sprung in den Jahren 2006 bis 2010 ist in Bezug zu den deutlich geringeren Geburtenzahlen von 1991-1995 in Ostdeutschland zu sehen. Bei den Taufzahlen 1992-1996 ist dies nicht ganz so deutlich, weil vermutlich eine Vielzahl der Mitglieder in Ostdeutschland die Gelegenheit der Wiedervereinigung genutzt haben, um das Bekenntnis zur evangelischen Kirche ohne eventuelle Nachteile zu dokumentieren und ihre Kinder auch der vergangenen Geburtsjahre taufen ließen. Ab 2007 kehrt sich der Trend bei den Konfirmationen um und steigt kontinuierlich (auch absolut) an. Es lassen sich wieder deutlich mehr Mitglieder konfirmieren. Als Feier zum Eintritt ins Erwachsenenleben erfreut sich die Konfirmation als Äquivalent zur Jugendweihe wieder mehr Beliebtheit. Gegenüber dem Jahr 2007 lassen sich 2014 wieder ein Drittel mehr konfirmieren. Dieser Anstieg hat jedoch keine Entsprechung bei den Taufen (14 Jahre zuvor) und Trauungen. Bei beiden sind die absoluten Zahlen der Ereignisse in den betrachteten Jahren auf weniger als die Hälfte gesunken, relativ bleiben sie aber auf etwa gleichem Niveau. In den letzten beiden Jahren stagnieren die Zahlen und sinken wieder etwas ab.

Bei der Betrachtung nach der Jahrtausendwende sinken die relativen Zahlen bis 2017 bei Konfirmationen und Trauungen auf die reichliche Hälfte (ca. 55 Prozent). Bei den Taufen sind es ca. 22 und bei den Gottesdienstbesuchern ca. 24 Prozentpunkte weniger. Dennoch gehen über Jahre etwa gleichbleibend zwischen 6 und 7 Prozent zum sonntäglichen Gottesdienst, das sind wesentlich mehr als im EKD-Durchschnitt.

Von den aktuell (2017) knapp 700.000 Kirchenmitglieder rechnet die Landeskirche Sachsen für das Jahr 2040 mit einem Drittel weniger. Das hat auch direkten Einfluss auf die Kirchenstruktur. Wenn die die Landeskirche im Jahr 1990 noch 987 aktive Pfarrer in 1147 Gemeinden hatte, so sind es, sind es 2018 624 Pfarrer in 686 Kirchgemeinden. Um die Gottesdienst- und anderen kirchlichen Angebote abzusichern sind fast 61.000 ehrenamtliche Mitarbeiter notwendig, davon sollen künftig auch 200 Ehrenamtliche mit theologischer Ausbildung und Berechtigung zum Predigt-Dienst sowie 220 Pfarrer im Ehrenamt, die andere Berufe ausüben, sorgen.

Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wurde 2016 von der Kirchenleitung erlaubt, sofern der jeweilige Pfarrer und Kirchenvorstand dem zustimmen.

Die Landeskirche Sachsen stellt sich gegen die Abschaffung der Sargpflicht, um einem „weiteren Verfall der Friedhofs- und Gedenkkultur“ (Pressesprecher Matthias Oelke) entgegenzuwirken. Die Sargpflicht widerspricht unter anderem der moslemischen Bestattungstradition, so dass derartige Begräbnisse auf sächsischen Friedhöfen nicht stattfinden dürfen.

 

absolute Zahlen

relative Zahlen

(aktualisiert 2019 - SFE)