Einstellungen zur Sterbehilfe, Herbst 2024
Forsa hat im Auftrag der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) im Oktober 2024 repräsentativ die Bevölkerung über 18 Jahren hinsichtlich ihrer Auffassungen zum assistierter Suizid befragt. Neben einer hohen generellen Zustimmung – quer durch die Bevölkerung, auch bei Kirchenmitgliedern –, zeigte sich das Ausmaß der aktuellen Annahme, dass die Sterbehilfe in Deutschland strafbar sei.
1. Umfrage 2024
2. Umfragen 2002-2021
3. Einstellungen und Religion
1. Umfrage 2024
Die DGHS hat über die Studie ausführlich berichtet. Der hpd berichtete über die Pressekonferenz der DGHS: „Assistierter Suizid – große Unkenntnis über die Rechtslage“. Im Folgenden ergänzende Grafiken und Tabellen, sowie eine historische Einordnung.
Die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) fühlt sich weniger gut / überhaupt nicht gut informiert. (s. Tabelle 1).
Über die Rechtslage sind die Befragten nicht korrekt informiert: 83 Prozent meinen, dass die Sterbehilfe / der assistierte Suizid in Deutschland strafbar sei. (S. Tabelle 2)
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 klar und unmissverständlich entschieden und im 1. Leitsatz erläutert, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben habe und dafür auch die Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen könne.
„1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“
Über die korrekte Rechtslage informiert, sprechen sich 84 Prozent für die Möglichkeit der Sterbehilfe aus. (s. Tabelle 3)
Auch wenn es Variationen in der Altersgliederung der Zustimmung gibt – die 35-49-Jährigen befürworten die Möglichkeit der Sterbehilfe überdurchschnittlich hoch, die 70-Jahre-und-Älteren geringer -, so verlaufen die Zustimmungsanteile in den Altersgruppen parallel zueinander. (s. Tabellen 4-7)
Auch hinsichtlich der Regionen Ost/West sind die Bewertungen ähnlich.
2. Umfragen 2002-2021
Die Frage der Sterbehilfe ist schon seit Jahren ein Thema, dass in Umfragen erörtert wird. Bereits im ALLBUS (der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften) wurde 2002 nach Verhaltungsbeurteilung bei Sterbehilfe gefragt. Das IfD Allensbach hat für die Jahre 2004-2015 entsprechende Umfragen realisiert, ebenso wie YouGov, 2015: „74 Prozent Zustimmung“.
Im Zeitverlauf vergrößert sich der Anteil in der Bevölkerung, der eine Zustimmung zur Möglichkeit der Sterbehilfe äußert. Waren es 2002 rund 70 Prozent, so sind es 2012 bereits 77 Prozent und 2024 haben 84 Prozent eine positive Meinung.
Diese Veränderungen zu einer größeren Zustimmung zur Sterbehilfe zeigen sich in allen Merkmalsausprägungen, auch bei den Kirchenmitgliedern.
3. Einstellungen zur Sterbehilfe und Religion
Alle Umfragen, die Aspekte der Religionszugehörigkeit referiert haben, verweisen darauf, dass die evangelischen und römisch-katholischen Kirchenmitglieder sich in ihren Einstelllungen 2024 nur geringfügig bis gar nicht von den Konfessionsfreien unterscheiden.
Das zeigte sich auch bereits 2015 in der Umfrage des IfD Allensbach: Die Angaben der formalen Kirchenmitglieder unterscheiden sich nicht wesentlich von der Bevölkerung insgesamt. Nur bei den regelmäßigen Kirchgängern ist die Zustimmung signifikant geringer.
Tabellen
(Im Anhang befindet sich eine Excel-Datei mit den auslesbaren Daten zu den Grafiken und Tabellen)
(CF)