Kirchliches Leben Landeskirche Hessen und Nassau 1960 - 2017
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist eine der 20 evangelischen Landeskirchen, hat 2017 ca. 1,55 Millionen Gemeindeglieder (ca. 29 Prozent der Bevölkerung) in 1135 Kirchengemeinden. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den südlichen Teil des heutigen Landes Hessen, die ehemaligen Regierungsbezirke Rheinhessen und Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz sowie einige Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Erst am 30.9.1947 wurde die Landeskirche Hessen und Nassau aus den drei einzelnen Landeskirchen Nassau, Hessen und Frankfurt gegründet.
Geschichte
Der Reichsdeputationshauptschluss (1803) und die Neuordnung der deutschen Territorien um 1814/15 führten im neu entstandenen Herzogtum Nassau dazu, dass es neben einem erheblichen Anteil von Katholiken auch etwa gleich viele lutherische und reformierte Protestanten gab. Aus Anlass des 300-jährigen Reformationsjubiläums entstand in Nassau der Wunsch nach Vereinigung der beiden evangelischen Konfessionen. Einstimmig wurde die Vereinigung beider Konfessionen zu einer evangelisch-christlichen Kirche beschlossen und 1817 durch herzogliches Edikt angeordnet. Damit ist die Union von Nassau die erste Union in Deutschland, die im Konsens unter Beteiligung der Geistlichkeit zustande gekommen war.
Seit 1926 war in der „Marburger Konferenz“ über einen Zusammenschluss der fünf Landeskirchen Hessen-Kassel, Hessen, Frankfurt am Main, Nassau und Waldeck beraten worden. Wegen der politischen Veränderungen ist der Plan nie umgesetzt worden. Stattdessen beschlossen getrennt tagende Synoden von Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt/M. einen Zusammenschluss ohne Hessen-Kassel und Waldeck. Die vereinigte Landeskirche hatte den Namen „Evangelische Landeskirche Nassau-Hessen“.
Mit dem Kirchengesetz vom 1934 führte die Landeskirche den sogenannten Arierparagraphen ein, durch den Menschen jüdischer Abstammung vom Pfarramt und der Beamtenlaufbahn in der Kirchenverwaltung ausgeschlossen wurden.
Nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ bildeten die drei Landeskirchen zunächst drei getrennte vorläufige Kirchenleitungen. Der Beschluss einer gemeinsamen Synode im Herbst 1947 brachte Klarheit und Rechtssicherheit und der Name der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau wurde damit legitimiert.
1949 führte die EKHN für ihr Gesamtgebiet als zweite Landeskirche in der EKD die Frauenordination für unverheiratete Theologinnen ein, nachdem dies bereits seit 1930 in der LK Nassau möglich war. 1959 wurde das Gemeindepfarramt für Frauen geöffnet, ab 1969 durften auch verheiratete Pfarrerinnen ihren Dienst ausüben.
2002 erlaubte die Kirchensynode der EKHN die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Mit der Änderung der Lebensordnung 2013 wurde die Segnung der Trauung weitgehend gleichgestellt. Jedoch können Pfarrer und Kirchenvorstände für sich bzw. ihre Gemeinde die Durchführung von Segnungen aus Gewissensgründen ablehnen.
Die EKHN hatte bis 2010 mit dem Leitenden Geistlichen Amt ein kollegiales Bischofsamt, es wurde durch eine Änderung der Kirchenordnung mit der allgemeinen Kirchenleitung vereinigt. Es gibt keine Hauptkirchen der EKHN.
Die Landeskirche unterhält u. a. die Evangelische Akademie Frankfurt – gemeinsam mit dem evangelischen Regionalverband Frankfurt – und das Theologische Seminar in Herborn.
Kirchliches Leben
Die vier dargestellten Äußerungen des kirchlichen Lebens (Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Bestattungen) verlaufen für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau in drei Aspekten genau wie der EKD-Durchschnitt, bei den Bestattungen parallel etwas über dem evangelischen Durchschnitt. Zwischen 2000 und 2017 haben etwa 14 Prozent der Mitglieder die Kirche verlassen. Seit 2000 gehen ca. ein Drittel weniger zum Gottesdienst und es lassen sich ebenfalls ca. ein Drittel weniger kirchlich trauen wie im Jahr 2000. Die Konfirmationen schienen sich lange dauerhafter „Beliebtheit” zu erfreuen. Bis 2012 blieben die Zahlen auf etwa gleichem Niveau, sogar mit einem kleinen Aufwärtstrend. Doch danach sinken die Zahlen gleichermaßen wie der EKD-Durchschnitt. Von 2000 bis 2017 sind die Zahlen um 30 Prozent zurückgegangen. Die kirchlichen Bestattungen sind seit 1960 auf etwa gleichem Niveau geblieben mit kleineren Schwankungen und einem leichten Abwärtstrend in den letzten Jahren. Dies zeigt eine recht ausgeglichene Bevölkerungsstruktur an.
Seit dem Jahr 2000 haben insgesamt 223.000 Menschen die Landeskirche verlassen. Dies sind ca. 14 Prozent der jetzigen Mitglieder. Besonders hohe Austrittszahlen sind seit 2015 zu verzeichnen. Damit ist die Austrittswelle, die eine ihrer Begründungen in den Steuerlichen Veränderungen im Jahr 2014 hatte, hier etwas später erfolgt und hat möglicherweise auch noch andere Ursachen.
(SFE -aktualisiert 2019)