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Sterbehilfe in den Niederlanden 2011 - 2024

Die Sterbehilfe in den Niederlanden ist keineswegs ‚liberal‘, sondern staatlich streng reguliert und kontrolliert, ohne die Freiheit des entscheidungsfähigen Einzelnen zu beschränken. Die Anzahl der Sterbebegleitungen steigt kontinuierlich und beläuft sich 2024 auf 9.958 Personen bzw. 5,8 Prozent aller Sterbefälle in den Niederlanden.

Vorbemerkung
1. Anzahl
2. Arten der Sterbehilfe
3. Altersgruppen
4. Frauen / Männer
5. Sterbeort
6. Meldende Ärzte
7. Krankheiten

Vorbemerkung

Datenbasis sind die Jahresberichte der staatlichen „Regionale Toetsingscommissies Euthanasie (RTE)“ (Regionale Kontrollkommissionen für Sterbehilfe), die seit 2002 in Niederländisch und Englisch, seit 2018 auch auf Deutsch veröffentlicht werden.

Dieser Artikel ist die Fortschreibung der Ausarbeitung „Sterbehilfe in den Niederlanden 2011-2021“, in dem auch alle gesetzlichen Bestimmungen und Regularien des „Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung“ (2002) nachzulesen sind. Die Sorgfalt, mit der dieses menschliche Thema gesellschaftlich realisiert wird und welche Aufgaben der Staat dabei wahrnimmt, lässt sich beispielhaft in dem Jahresbericht 2024 auf Deutsch nachlesen.

1. Anzahl

Die Anzahl der Sterbehilfen ist von 3.695 (im Jahr 2011) auf 9.958 (im Jahr 2014) gestiegen. (s. Tabelle 1 im Anschluss.)

Der Anteil der durch Sterbehilfe Verstorbenen an allen Sterbefällen hat sich im gleichen Zeitraum kontinuierlich von 2,8 Prozent auf 5,8 Prozent erhöht.

2. Arten der Sterbehilfe

Weitestgehend (mit 98 Prozent) handelt es sich um eine „Lebensbeendigung auf Verlangen“.

Darstellungen, die (2023) hinsichtlich der Lebensbeendigung von einer „Tötung“ schreiben (Ärztezeitung) stellen den Sachverhalt falsch dar, indem die Strafbarkeit des deutschen § 216 StGB („Tötung auf Verlangen“) auf die rechtlich andere Situation in den Niederlanden übertragen wird.

3. Altersgruppen

Die Verteilung in den Altersgruppen ist strukturell über die Jahre gleichgeblieben. (s. Tabelle 3)

4. Frauen / Männer

In den Niederlanden wurden die Bitten auf Lebensbeendigung über die Jahre in gleicher Größenordnung von Frauen wie Männern geäußert. (s. Tabelle 4)

Hinsichtlich der Sterbeorte ist es zu 80 Prozent das eigene Zuhause. (s. Tabelle 5)

Im Laufe der Jahre hat sich der Anteil der Hospize als Sterbeort vergrößert (von 6 auf 9 Prozent), ebenso wie der Anteil der Pflegeheime (von 3 auf 7 Prozent). „Andere Orte“ sind z. B. bei Angehörigen/Verwandten, im Wohnheim oder in Pflegehotels.

6. Meldende Ärzte

Der Hausarzt ist in rund 80 Prozent der Lebensbeendigungen der betreuende, d. h. meldende Arzt. (s. Tabelle 6).

Bei den Ärzten „mit anderem Hintergrund“ handelt es sich vorwiegend um einen sog. Basisarzt, d. h. ein nicht mehr praktizierender Arzt oder ein in einem Kompetenzzentrum tätiger Arzt.

7. Krankheiten

Unter den letalen Krankheiten sind die Krebserkrankungen immer noch die häufigste Begründung.

Im Laufe der Jahre ist dieser Anteil geringer geworden, 2011 waren es noch 78 Prozent, und der Anteil der Mehrfacherkrankungen hat sich (von 4 auf 18 Prozent) erhöht.

Carsten Frerk.

Tabellen

(Im Anhang befindet sich eine auslesbare Excel-Datei.)