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Sterbehilfe

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Sterbehilfe - Gesetzliche Regelung? 2002, 2007, 2012

Vier Fünftel der Befragten (82 Prozent) äußern sich zustimmend zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe in Deutschland. Die Unterschiede hinsichtlich einzelner Gruppen von Befragten bleiben entweder im Toleranzbereich bzw. sind auch aus anderen Umfragen zu diesem Thema bereits bekannt, so, dass Ältere, Katholiken und Anhänger der CDU/CSU diesen Fragen zwar auch mehrheitlich, aber etwas verhaltener zustimmen.

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Ein Drittel der Ärzte für Sterbehilfe

ärztliche Hilfe bei Suizid

In Deutschland wird niemand vom Gesetz belangt, wenn er einem Menschen dabei behilflich ist, sein Leben zu beenden. Ärzte unterliegen hier aber einer Sonderregel, die im Standesrecht festgeschrieben ist. Die Vorschriften gestatten es Medizinern auch nicht, Sterbehilfe zu leisten. Die Bundesärztekammer hat im Sommer 2011 ihre Berufsordnung sogar verschärft, indem sie festlegte: "Es ist [den Ärzten] verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.”

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Passive Sterbehilfe, Terri Schiavo

Im April 2005 stellte das Institut für Demoskopie (IfD, Allensbach) eine Frage zur passiven Sterbehilfe in Deutschland: „Man spricht ja manchmal von passiver Sterbehilfe. Das bedeutet, dass der Arzt lebensverlängernde Maßnahmen einstellt, wenn der Patient ausdrücklich hat, dass er das wünscht. Sind Sie für oder gegen eine solche passive Sterbehilfe?“

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Sterbehilfe - Gesetzliche Regelung? 2002, 2003

Vier Fünftel der Befragten (82 Prozent) äußern sich zustimmend zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe in Deutschland. Die Unterschiede hinsichtlich einzelner Gruppen von Befragten bleiben entweder im Toleranzbereich bzw. sind auch aus anderen Umfragen zu diesem Thema bereits bekannt, so, dass Ältere, Katholiken und Anhänger der CDU/CSU diesen Fragen zwar auch mehrheitlich, aber etwas verhaltener zustimmen.

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