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Kirchensteuer

Schlagwort Kirchensteuer

Staatsdotationen und Staatsleistungen

In den Beratungen zur Ablösung der Staatsleistungen ist es – wie berichtet wird – vorerst zum Stillstand gekommen. Grund dafür sei, dass die Länder die von den Kirchen geforderte 18,6-fache Ablösesumme (rund 11 Mrd. Euro) auf die zuletzt gezahlten Beträge (2023: 602 Mio. Euro) als „nicht finanzierbar“ ablehnen. Diese Sichtweise übersieht jedoch die Fakten, dass die in den Haushaltsplänen genannten Zahlungen keine altrechtlichen, ablöseberechtigten Staatsleistungen sind, sondern einfache staatliche Alimentierungen, die jederzeit ersatzlos beendet werden können.

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Kirchenaustritte und Kirchensteuereinnahmen

Die Annahme, dass die Kirchenaustritte den Kirchen finanziell schaden würden – da ihre Einnahmen aus der Kirchensteuer sinken –, findet auf den ersten Blick keine Bestätigung. Im Gegenteil, trotz aller Kirchenaustritte steigen die Kirchensteuereinnahmen. Die Erklärung ist jedoch zweifach. Die Kirchenaustritte führen tatsächlich zu Einnahmeverlusten, die allerdings nicht direkt sichtbar werden, da die Kirchensteuer eine Zuschlagssteuer zur Einkommensteuer ist und damit deren Regeln folgt.

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Subventionierung der Kirchensteuer, 1966-2022

Nach dem Einkommensteuergesetz (EstG, §10 I, 4) ist die „gezahlte Kirchensteuer“ in voller Höhe von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Dadurch vermindert sich die Einkommenssteuer für den Staat. In den Subventionsberichten der Bundesregierung werden diese Einnahmeverluste in ihrer Höhe beziffert. 42,5 Prozent der Verluste gehen aktuell zu Lasten des Bundes, 42,5 Prozent zu Lasten der Länder und 15 Prozent zu Lasten der Gemeinden. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Mindereinnahmen auf rund 4,1 Mrd. Euro. Das sind jedoch nicht die einzigen Subventionen der Kirchensteuer.

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Kirchensteuern?

Fowid-Notiz: Das bisher sichere Fundament der Kirchenfinanzierung in Deutschland – die staatlich beigetriebene Kirchensteuer – wird nicht mehr als selbstverständlich akzeptiert, wie es mehrere Umfragen nahelegen. Auch Kirchenmitglieder äußern sich ablehnend. Und das nicht nur in Deutschland insgesamt, sondern auch in Bayern.

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PEW Research Center und Kirchensteuern

Das PEW Research Center publiziert ein weiteres Beispiel, wie Umfragen für kirchenpolitische Zwecke eingesetzt werden. Dieses Mal an der Thematik der Kirchensteuer, bei der die Ergebnisse für Deutschland einerseits derart weit von der Realität entfernt sind, dass andererseits ein umfangreicher methodischer Erklärungsversuch publiziert wird, der das Ganze nur noch schlimmer macht.

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EKD und Katholiken in Deutschland im Jahr 2060

Das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG) der Universität Freiburg hat eine koordinierte Mitglieder- und Kirchensteuervorausberechnung für die evangelische und katholische Kirche in Deutschland erstellt, die von der EKD gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht wurde. Ergebnis: Bis 2060 werden sich Mitgliederbestand und Kirchensteuereinnahmen beider Kirchen halbiert haben.

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Kirche, Marketing und Membership Economy

Manchem erscheint die Verbindung von Kirche – als Organisation – mit Ökonomie und Marketing als unangebracht, da Kirche als religiöse und pastorale Organisation zwar auch auf ihre Finanzen achten müsse - aus der Notwendigkeit, die Mitarbeiter und laufenden Kosten zu bezahlen - aber sonst sei sie für Sinn, Glaube und Transzendenzbezug zuständig. Allerdings gibt es auch im kirchlichen Raum immer stärker Auffassungen, die Marketing-Prinzipien beachtet wissen wollen. Eine – an sich – naheliegende Auffassung. Allerdings sind die kirchlichen Ausarbeitungen dazu meist sehr eng geführt.

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Kirchensteuer-Aufkommen der Evangelischen und Katholischen Kirche 1967 - 2016

Die Kirchensteuer wird von Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erhoben. Nach Art. 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus haben mit der Erhebung der Kirchensteuer ein Privileg, welches ihnen der Staat neben anderen Rechten und sonstigen Vorteilen einräumt und trägt neben den Staatsleistungen und sonstigen Subventionen zur Kirchenfinanzierung bei. Trotz sinkender Mitgliederzahlen sind die Steuereinnahmen der Kirchen in den letzten Jahren gestiegen.

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Gesellschaft und Kirche im Reformationsjahr

Anlässlich des Beginn des „Reformationsjahres“, 500 Jahre Reformation in Deutschland, hat EMNID im Auftrag der BamS mit vier Fragen schlaglichtartig den aktuellen Zustand des Verhältnisses Bevölkerung und Kirchen bzw. Christentum erfragt. Die Ergebnisse zeigen eine große Distanz, vor allem zur katholischen Kirche.

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Subventionierung der Kirchensteuer, 1966 - 2016

Entsprechend Einkommensteuergesetz (EStG, § 10 I, 4) ist die „gezahlte Kirchensteuer“ in voller Höhe von der Einkommensteuer als Sonderausgabe absetzbar. Dadurch vermindert sich die Einkommensteuer für den Staat. Diese Einnahmeverluste werden in den Subventionsberichten der Bundesregierung in ihrer Höhe beziffert. 42,5 Prozent der Verluste gehen zu Lasten des Bundes und 57,5 Prozent zu Lasten der Ländern. Im Jahr 2016 (3,89 Mrd. Euro) hat der Bund dadurch eine Mindereinnahme von 1,653 Mrd. Euro und die Länder einen Einnahmeverlust von 2,237 Mrd. Euro.

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