Grundsätzegesetze (Entwürfe) zur Ablösung der Staatsleistungen

Fowid-Dokument: Bereits 1921 hat es den „vorläufigen Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften“ gegeben und 1924 den überarbeiteten, endgültigen „Entwurf“. Diese beiden Gesetzentwürfe werden hier dokumentiert, da sie ausführlich und genau thematisieren, wie sich die Verfassungsgeber 1919 die Ablösung der Staatsleistungen und das dafür erforderliche Grundsätzegesetz vorstellten. Es sind sozusagen die langen Ausführungsbestimmungen des kurzen Verfassungsartikels in Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung, der als solcher ins Grundgesetz übernommen wurde. (GG Art. 140).








