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Bundesländer: Religionszugehörigkeiten

Fowid-Statistikbeobachter: Religion gehört in Deutschland zur Kultur und die Kultur ist Angelegenheit der Bundesländer. Die Religionspolitik wird also föderal geregelt und insofern erscheint es sinnvoll, dass die Religionszugehörigkeiten in den Bundesländern bekannt sind. Das gilt jedoch nur für die großen christlichen Amtskirchen. Alles Weitere ist undurchsichtig, seit der letzten Volkszählung 1987 nicht mehr aktuell festgestellt und religionssoziologisch eine politische Bankrotterklärung. Besonders davon betroffen sind die Konfessionsfreien.

Von Carsten Frerk.

In vielen Ländern Europas wird von den nationalen Statistikbehörden regemäßig eine detaillierte Religionsstatistik erfasst, sei es – als Beispiele – in der Schweiz, in England und Wales, in Polen, in Dänemark, Norwegen oder Ungarn. Aber auch in Australien, Neuseeland, Kanada oder den Philippinen.

In Deutschland hat die letzte Volkszählung, aufgrund der auch die Verteilungen in den Bundesländern erfasst waren, 1987 – also vor mittlerweile 35 Jahren stattgefunden. Die damalige Verteilung auf die Bundesländer (der früheren Bundesrepublik) ist somit die letzte zuverlässige Quelle für diese Daten.

Schon allein diese Übersichten zeigen (wie in Tab. 1.3. mit grünen Unterlegungen verdeutlicht) die Schwerpunkte der Traditionen deutscher Religionsgeschichte: Der „evangelische Norden“, den „katholischen Süden und Westen“, sowie die „säkularisierten Großstädte“. Den „entkirchlichten Osten“ konnte es 1987 in einer westdeutschen Statistik noch nicht geben.

Mit bzw. nach dieser Volkszählung sind genaue, evidenzbasierte Informationen über die Konfessionsfreien, die Muslime u. a. m. beendet.

Seitdem sind die einzigen ‚amtlichen Quellen‘ die jährlichen Berichte der beiden großen Amtskirchen mit den Auswertungen der Mitgliedsangaben aus den staatlichen Melderegistern. Darin sind jedoch nur die Körperschaften des öffentlichen Rechts erfasst.

Auch der Zensus 2011 hat in dieser Hinsicht nichts erreicht, da er sich auf den Abgleich mit den Melderegistern bezog und die nicht im Melderegister genannten Weltanschauungen freiwillig genannt werden konnten. In den ersten Auswertungen wurden dann noch auf Länderebene Daten zu der Anzahl und den Anteilen der Muslime und Konfessionsfreien veröffentlicht, was dann jedoch komplett eingestellt und gelöscht wurde, da die Angaben nicht belastbar seien. Es hätten zu viele die Antworten verweigert. Dazu heißt es in den Statistischen Monatsheften Niedersachsen 8/2014 in „Religion und Glauben im Blickpunkt des Zensus 2011“ ausführlich:

„Welcher Religionsgesellschaft gehören Sie an? Zu welcher […] Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung bekennen Sie sich? Diese Fragen waren Bestandteil des im Zensus 2011 eingesetzten Fragebogens, den etwa 10 % aller Niedersachsen im Rahmen der Haushaltsstichprobe ausfüllten. Während die verpflichtend zu beantwortende Frage 7 des Fragebogens darauf abzielte, die rechtliche Zugehörigkeit1) einer Person zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft2) zum Stichtag 9. Mai 2011 zu erfahren, sollte mit der nachfolgenden Frage 8 ermittelt wer-den, zu welchem Glauben sich eine Person bekannte. Diese Frage wiederum war als einzige Frage im Erhebungsbogen freiwillig. Mehr als zwei Jahrzehnte nach der letzten Volkszählung im Jahr 1987 sollten mit den Ergebnissen des Zensus 2011 detaillierte Aussagen zu Religion und Glauben getroffen werden können. Von besonderem Interesse waren dabei Erkenntnisse über die Anzahl der Menschen, die sich zum Sunnitischen, Schiitischen oder Alevitischen Islam bekannten sowie weitere Strukturdaten dieser Bevölkerungsgruppen. […]“
Ein „Gesamtbild zu Religion und Glauben nur aus einer Kombination der Antworten aus den Fragen 7 und 8 gezeichnet werden kann, die Fragebogenführung jedoch bei Beantwortung der Frage 7, je nach Antwort, die Beantwortung der Frage 8 ausschloss. Gab nämlich der oder die Auskunftspflichtige an, einer der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften anzugehören, wurde er im Fragebogen unmittelbar auf die über- nächste Frage verwiesen und sollte bzw. konnte sogar in Frage 8 keine Angabe mehr darüber machen, zu welchem Glauben er oder sie sich bekannte. Nur Personen, die in Frage 7 angaben, keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft anzugehören, konnten freiwillig in Frage 8 An-gaben zu ihrem Glaubensbekenntnis machen. Man nahm folglich an, dass Personen, die bspw. Mitglied der Römisch-katholischen Kirche waren, sich damit gleichzeitig auch zum Christentum bekannten. Doch einer Religions-gesellschaft anzugehören bedeutet nicht zwangsläufig, an deren Inhalte zu glauben oder diesen Glauben zu leben. Genau so wenig kann mit Sicherheit gesagt werden, eine Person glaube nicht an die Inhalte einer bestimmten Religionsgesellschaft, nur weil sie ihr laut Lohnsteuerkarte oder Melderegistereintrag nicht angehört.“

Warum die Frage nach der Religionszugehörigkeit so kompliziert konzipiert wurde und wer letztendlich dafür die Verantwortung trägt, wird nicht erörtert.

So werden denn auch, als Beispiel für „Zensus 2011.-Erste Ergebnisse in Bayern“ nur drei Gruppen benannt: Römisch-katholische Kirche / Evangelische Kirche / Sonstige Religionsgesellschaft, keine Religion, ohne Angabe.

Der seinerzeitige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte schon frühzeitig, vor dem Beginn des Zensus, die Fragen zur Religion generell kritisiert: „Erst auf Intervention der christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde sei dieses Thema in den Fragenkatalog aufgenommen worden. Damit gehe Deutschland über die von der EU geforderten Mindestanforderungen an die Volkszählung hinaus, sagte Schaar.“ Eine Kritik, die er 2013 wiederholte.

Ungeachtet dieser Datenlage hat Statista für 2011 – unter Quellenangabe „Statistisches Bundesamt, EKD, Zentralrat der Juden SZ, Deutsche Islamkonferenz“ – eine Religionsstatistik der Bundesländer veröffentlicht, bei der zumindest die Muslime gesondert beziffert sind: „5 Prozent Muslime sowie 35 Prozent Konfessionslose oder Angehörige anderer Religionsgemeinschaften“. Die Konfessionsfreien werden also mit allen anderen „Übrigen“ zusammengefasst.

Die Konsequenz der offiziellen Datenlage nach dem Zensus 2011 ist die Tatsache, dass für 26,3 Mio. Menschen, das ist ein Drittel (33 Prozent) der Bevölkerung, nur bekannt ist, dass sie keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Auf der Basis lässt sich eine wohlfeile Religionspolitik gestalten.

Im laufenden Zensus 2022 wird „weder die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft noch das Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung erfragt.“

Damit ist in Deutschland endgültig die Möglichkeit beendet, im Rahmen eines Zensus einen nationalen und differenzierten Datensatz hinsichtlich vieler möglichen weiteren demografischen Variablen zu erstellen.

Auf Bundesebene ist dann auch – nach dem religionspolitischen Debakel des 2011-Zensus – 2012 das letzte Jahr, in dem das Religionsmerkmal für Geburten, Heiraten sowie Verstorbene noch erfasst wurde. Was heißt, dass seitdem auch Daten z. B. über die Geburten von konfessionsfreien oder muslimischen Müttern nicht mehr vorhanden sind und ‚Tür und Tor‘ für propagandistische Fake-News geöffnet wurden.

Das Statistische Landesämter jedoch Daten zur Religionszugehörigkeit erfassen, dass zeigt sich beispielsweise im Bundesland Bayern, in dem das Statistische Landesamt in: „Statistische Berichte – B11023 201700 – Grundschulen sowie Mittel-/Hauptschulen in Bayern 2017“ die nach der Vorgabe des Landesamts für Statistik „Merkmalskatalog des Verfahrens Amtliche Schuldaten“ evangelisch / islamisch / orthodox / israelitisch / neuapostolisch / Zeuge Jehovas /sonstige(n) / ohne Religionszugehörigkeit“ erfolgt.

Diese Religionszugehörigkeiten der Schülerinnen und Schüler finden sich dann in fünf Kategorien (Römisch-katholisch / evangelisch / islamisch / orthodox / sonstige oder ohne Religionszugehörigkeit) unter „Bildung und Kultur“ im Statistischen Jahrbuch Bayern 2020 (Seite 118) wieder.

Wenn es – außer diesen speziellen Daten, die belegen, dass es sehr wohl in Deutschland möglich ist, staatlich Daten zu Religionszugehörigkeiten er erheben –, keine nationalen Zählungen mehr gibt, bleiben nur noch Umfragen.

Umfragen / Melderegister

Bemerkenswert wird es, wenn regionale Statistikämter aktiv werden und – wie Stuttgart – beide Datenquellen nebeneinanderstellen: Zum einen die Ergebnisse der Bürgerumfrage 2019 zur Religionszugehörigkeit, zum anderen die Religionszugehörigkeit nach der Einwohnerstatistik 2019 (publiziert im „Atlas der Religionen“, S. 52).

Die aussagefähigen Unterschiede zwischen der dreiteiligen Einwohnerstatistik (rechts) und der sechsteiligen Darstellung aus der Bürgerumfrage veranschaulichen den Wert von Umfragen. Deutlich wird dadurch auch, dass mehr als ein Drittel (34 Prozent) der Stuttgarter konfessionsfrei sind, die damit die gleiche Größenordnung erreichen, wie alle evangelischen Denominationen (EKD + Evgl. Freikirchen) zusammen.

Die Melderegister sind dennoch – was die Religionsgesellschaften mit Körperschaftsstatus betrifft -, die zuverlässigsten Datenquellen. Allerdings haben auch sie eine ‚Unschärfe‘. In Berlin konnten 2016 zur Wahl des Abgeordnetenhauses 70.000 Wahlbenachrichtigungen (laut Melderegister) nicht zugestellt werden, das sind bei 2,48 Mio. Wahlberechtigten 2,8 Prozent der Wahlberechtigten. Da aber nicht geklärt ist, welche Religionszugehörigkeiten diese Ohne-Abmeldung-Fortgezogenen haben, kann das nur zur Kenntnis genommen werden.

Insofern sind die Mitgliederdaten der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Bistümer aus den Melderegistern die verlässlichsten Daten, die auch der Ausgangspunkt der fowid-Berechnungen zu den Religionszugehörigkeiten in Deutschland (hier: zum 31.12.2021) sind. Diese Daten sind dann auch geeignete Prüfkriterien für die Verteilungen in repräsentativen Umfragen von Meinungsforschungsinstituten.

Umfragen / Anteile der Bundesländer

Eine Übersicht zu den Anteilen der Bevölkerung in den jeweiligen Bundesländern zeigt, dass nur drei Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg) jeweils einen Anteil von mehr als zehn Prozent haben.

Das ist insofern von Bedeutung, da übliche repräsentative Umfragen eine Anzahl von rund 1.000 Befragten realisieren. Das heißt, dass es (nach Tabelle 3) in NRW 216 Befragte, in Bayern 158 und in Baden-Württemberg 133 Befragte geben müsste, in allen anderen Bundesländern weniger, bis hin zum Saarland mit 12 und Bremen mit 8 Befragten.

Nun gilt ein Grundsatz in der repräsentativen Umfrageforschung, Verteilungen mit einer Belegung von weniger als 100 Befragten nicht weiter für Subpopulationen auszuwerten, da die Irrtumswahrscheinlichkeit zu groß wird. Bei 50 Befragten steht z. B. jede(r) für zwei Prozentpunkte.

Entsprechend wird das Sample auf rund 3 – 4.000 Befragte erhöht, um die Anzahl der zu berücksichtigenden Bundesländer zu erweitern. (Tab. 3) Die Anteile der Befragten nach Bundesländern ist dabei realitätsgerecht.

In der Hinsicht, dass die Mitgliederzahlen und damit die Anteile der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Bistümer bekannt sind, lassen sich die Ergebnisse der ALLBUS-Umfragen auf ihre Plausibilität prüfen. Dabei geht es nicht um die exakten Zahlen, sondern um die Tendenzen der Entwicklung, die darauf beruhen, dass Jahr zu Jahr die Anzahl und die Anteile der beiden großen christlichen Kirchen sich verringern. Betrachtet man diese Entwicklung für die ALLBUS Umfragen der Jahre 2002 bis 2018, so ist der ALLBUS 2012 hinsichtlich der Religionszugehörigkeiten ‚aus dem Ruder gelaufen‘. Die Anteile der beiden großen Kirchen sind durchgehend zu hoch.

Dieses Phänomen zeigt sich auch beim Vergleich des ALLBUS 2018 mit den Registerdaten 2018 für die Landeskirchen und die Bistümer. In 12 Bundesländern ist der Anteil der EKD-Evangelischen und der römischen Katholiken deutlich über der Realität. Nur in Schleswig-Holstein und Bremen ist der Anteil geringer, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist er angemessen. Im ALLBUS 2018 werden insgesamt 59,5 Prozent EKD-Evangelische und römische Katholiken dargestellt, in der Realität sind es 53,2 Prozent, d. h. in der Umfrage sind es 6,3 Prozentpunkte zu viel.

Zwei Umfragen 2021/2022

Die Betrachtung von zwei Umfragen zur Religion – mit einer Unterteilung nach Bundesländern – ist Anlass, die Unterschiede genauer zu benennen, was die realitätsgerechte Darstellung der Konfessionsfreien betrifft. Zum einen ist es eine Statista Umfrage (Feldzeit 4/2021-3/2022), zum anderen eine GfK-Umfrage (Feldzit 3/2022).

Die Umfragen haben fünf Gemeinsamkeiten. Zum einen fragen beide nach dem Bekenntnis: „Was ist ihre Religion?“ (Statista) sowie „Welcher Religion fühlen Sie sich zugehörig?“ (GfK) Das ist ein Unterschied zu den ALLBUS-/Zensus-Fragen „Welcher Religionsgemeinschaft gehören Sie an?“, die auf das Formale abzielen.

Zum anderen haben beide eine hinreichend große Anzahl von Befragten (Statista: 27.147, GfK: 4.030), die drittens in jeweils vier Wellen erhoben wurden und der Befragungszeitraum (2021/2022) überlappt sich.

Zudem sind die Ergebnisse beider Umfragen veröffentlicht worden (Statista in der Stuttgarter Zeitung, 29./30. Oktober 2022 (PDF im Anhang), GfK auf fowid.de: „Religionszugehörigkeiten, gefühlt, 2022“ vom 31.05.2022.)

Die Ergebnisse sind, was die Konfessionsfreien betrifft, jedoch gravierend unterschiedlich. Durchgängig werden von Statista in den Bundesländern weniger Konfessionsfreie genannt. Durchschnittlich sind es 8 Prozentpunkte weniger, mit einer Spannweite von -2 (Sachsen-Anhalt) bis -23 (Hamburg).

Neben Hamburg hat Berlin (minus 14 Prozentpunkte) die höchste Differenz, so dass in beiden Bundesländern/Großstädten die Konfessionsfreien in die Minderheit kommen. Das ist insofern erstaunlich, da die Tatsache der „säkularisierten Großstädte“ so etwas wie ein ‚Allgemeinplatz‘ in der Religionssoziologie ist, der bei einer Plausibilitätskontrolle der Ergebnisse sofort als „nicht möglich/falsch“ auffallen müsste.

Diese dargestellten geringeren Anteile von Konfessionsfreien in den Bundesländern sind zudem dadurch fragwürdig, da sich die beiden Samples der Befragten deutlich unterscheiden. Die GfK hat Personen im Alter von 18-74 Jahren befragt, Statista Personen im Alter von 18-64 Jahren, also eine jüngere Auswahl. Durch die jüngeren Befragten bei Statista wäre in deren Ergebnissen aber ein höherer Wert für die Konfessionsfreien zu erwarten, da, ebenfalls ein Allgemeinplatz, die Älteren religiöser sind.

Auffallend ist die Erläuterung bei Statista: „Anteil der Befragten, die angeben, nicht religiös/Atheisten zu sein, nach Bundesländern, in Prozent.“ Diese Antwortvorgaben auf die Frage nach der Religion werden, soweit bekannt, bisher nur von einer Umfrageinstitution verwendet, dem Eurobarometer.

Im Wikipedia Beitrag „Religion in the European Union“ wird für 2015 das Spezial-Eurobarometer 437 (2015) als Quelle genannt.

Dabei zeigt sich die ähnliche Auffälligkeit: Katholiken (31,1 Prozent) und Protestanten (33,1 Prozent) stellen zusammen 64,2 Prozent Bevölkerung, realiter (nach Melderegister) sind es 28,9 + 27,1 = 56,0 Prozent. Für „Non-Believer“ (10,7 Prozent) und „Atheist“ (12,8 Prozent) sind es zusammen 23,5 Prozent, nach der fowid Berechnung sind es 2015 jedoch 36,0 Prozent. Also: 8 Prozentpunkte ‚Amtskirchen‘ zu viel und 13 Prozentpunkte Konfessionsfreie zu wenig.

Für 2018 nennt die Bundeszentrale für politische Bildung mit der Quelle: „Eurobarometer Spezial 484 (12/2018)“ eine bemerkenswerte Verteilung.

Die Katholiken (28,6 / 27,7) entsprechen jetzt, ebenso wie die Protestanten (25,8 / 25,5), den Angaben aus den Melderegistern. In der Kategorie von „nicht gläubig, Agnostiker, Atheisten“ werden 26,0 Prozent Anteile genannt, nach fowid-Berechnung sind es jedoch 37,8 Prozent. Ein Unterschied von rund 11 Prozentpunkten. Auf der Suche, wo sich diese fehlenden Prozentpunkte finden lassen, stößt man auf eine breit gefächerte Auflistung von „Angehörigen einer anderen christlichen Religion (7,6 Prozent), Orthodoxe (2,2), Muslime (3,5), Buddhisten (0,7), Juden (0,1), Hindus (0,1), sonstige (2,3) und weiß nicht (2,2)“, die sich auf 18,7 Prozent zusammenrechnen, dem ein fowid-Wert von 9 Prozent gegenübersteht.

Es wird sich extern nicht klären lassen, woher diese Unterschiede kommen, die alle das gemeinsame Ergebnis haben, dass die Anteile der Konfessionsfreien geringer sind, als sie durch andere Quellen belegt werden. Es ist auch müßig, über vermeintliche Absichten zu spekulieren – an der Realität wird sich dadurch nichts ändern. Es ist nur festzustellen, dass auch bei renommierten Umfrageorganisationen – wie ALLBUS, das Eurobarometer und Statista – die Ergebnisse offensichtlich nicht zumindest eine einfache Plausibilitätskontrolle durchlaufen.