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Religionszugehörigkeiten 2021

Nachdem die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz ihre Mitgliederzahlen zum 31.12.2021 veröffentlicht haben und auch andere Daten (z. B. der BAMF – Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge) für Veränderungen im Jahr 2021 vorliegen, kann eine Bestandsaufnahme für die Religionszugehörigkeiten in Deutschland Ende 2021 erstellt werden. Die Trends sind dabei weitgehend unverändert. Nur noch 6 Prozent der Bevölkerung sind als praktizierende Gläubige anzusehen.

1. Vorbemerkung
2. EKD und römische Katholiken
3. Muslime / Kulturmuslime
4. Weitere kleinere Religionsgemeinschaften
5. Praktizierende Religiöse

1. Vorbemerkung

Die folgenden Daten sind – wie auch bereits in den Vorjahren beschrieben – eine Mischung aus einerseits relativ genauen Daten und andererseits Schätzungen verschiedenster Qualitäten. Es sind, um das noch einmal zu betonen, keine exakten Daten, bei denen es sich lohnt, um die Prozentpunkte hinter dem Komma zu verhandeln, sondern um belastbare Trends mit unterschiedlicher Fehlervarianz.

Die EKD hat – in Abweichung von der bisher gemeinsamen Veröffentlichung mit der Bischofskonferenz Mitte Juni des Jahres - ihre vorläufigen geschätzten Mitgliederzahlen für das Vorjahr bereits am 9. März 2022 veröffentlicht. Am 27.06.2022 hat die Bischofskonferenz die Zahl der Mitglieder der katholischen Bistümer in Deutschland veröffentlicht.
Basis für EKD-Schätzung und DBK-Zahlen sind die Auszählungen aus den Melderegistern. Die Zahl der Kirchenmitglieder in den Landeskirchen und den Bistümern belaufen sich damit auf 49,7 Prozent. Diese Zahl ist auch die Obergrenze der möglichen Ungenauigkeit, da die Melderegister, die eine der zuverlässigsten Quellen darstellen, eine Ungenauigkeit von 1-2 Prozent haben können, d. h. es werden wahrscheinlich zu viele (vor allem katholische) Kirchenmitglieder in den Melderegistern geführt, die sich z. B. bei der Rückkehr in die Heimat (z. B. nach Polen) nicht aus dem Melderegister abgemeldet haben.

Zur Anzahl der Muslime gibt es vom BAMF (in „Jahresrückblick 2021“) die Angabe „5,3 bis 5,6 Millionen muslimische Religionsangehörige mit einem Migrationshintergrund aus einem muslimisch geprägten Herkunftsland.“ Eine Angabe, die von REMID (Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst) übernommen und auf 5,5 Mio. gemittelt wurde. Aufgrund weiterer Berechnungen (und in Fortschreibung der bisherigen fowid-Berechnungen, die unter Punkt 3. erläutert werden) wird davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Muslime in Deutschland in 2021 um rund 70.000 Personen erhöht hat.

Für die anderen, kleineren Religionsgemeinschaften, liegen aktuell keine Daten vor, wie sich ihre Anhängerzahl in 2021 verändert hat. Auch REMID, Spezialist in der Datenerhebung zu kleineren Religionsgemeinschaften, vermag es nicht, aktuelle Daten zu recherchieren und zu publizieren. So sind unter den Angaben zu den 81 im Themenfeld „Protestantismus“ genannten Gemeinschaften, nur 5 mit Zahlenangeben für 2021. Das ist kein Vorwurf, sondern beschreibt die religionspolitische Situation in Deutschland, dass für zeit- und personalintensive Recherchen außerhalb der Großkirchen keine öffentlichen Förderungen vorgesehen sind.

Insofern ergibt sich die folgende Übersicht: Katholiken 26,0 Prozent, EKD-Evangelische 23,7 Prozent, Muslime 3,6 Prozent, weitere Religionsgemeinschaften 4,8 Prozent, Konfessionsfreie 41,9 Prozent.


2. EKD und römische Katholiken

Waren es in den vergangen Jahren immer die EKD-Evangelischen, die vergleichsweise einen stärkeren Mitgliederrückgang zu verzeichnen hatte, so sind es 2021 die Katholiken: sie verlieren 547.000 Mitglieder, die EKD 511.000.

Das ist zum ersten Mal eine Verringerung der Mitgliederzahl um mehr als eine Million Mitglieder (1.058.000) und in der Zeitleiste der Jahre 2015 - 2021 von kontinuierlich ansteigenden Verringerungen (520.000 / 663.000 / 705.000 / 830.000 / 855.000 / 1.058.00) der Höchstwert. Eine interne Aufschlüsselung für die katholische Kirche zeigt, dass die Kirchenaustritte wieder ein hohes Niveau erreicht haben, dass aber auch Wanderungsbewegungen (Differenz zwischen Melderegistern und Statistiken des kirchlichen Lebens) eine größere Rolle spielen als in den vergangenen Jahren. Die Differenz ergibt sich aber nicht allein aus der Wanderung, sondern auch aus der Differenz zwischen Sterbefällen und kirchlichen Nicht-Bestattungen, da die Kirchen nicht die Sterbefälle von Kirchenmitgliedern zählen können, sondern nur die kirchlichen Bestattungen.


3. Muslime/Kulturmuslime

3.1. Zur Datenlage

Die Datenlage zur Anzahl der Muslime in Deutschland beruht nach wie vor auf Schätzungen mit großen Spannweiten. Und es gibt eine Tendenz, dass die ‚amtliche‘ Erfassung sich verringert, um nicht zu sagen, aufhört. In der Volkszählung 1987 (also vor fünfunddreißig Jahren) wurde zum letzten Mal die Zahl der Muslime in Deutschland festgestellt. Dadurch gab es eine Vielzahl von Informationen über Altersgruppen, Wohnortgrößen, Arbeitsstatus etc. Seitdem ist nichts Vergleichbares mehr geschehen, im Gegenteil. 2011 ist im Zensus die Frage nach den Religionszugehörigkeiten, abseits der im Melderegister erfassten Organisationen, so gestellt worden, dass die Ergebnisse letztendlich nicht brauchbar erschienen, zu viele hatten die Frage nicht beantwortet. Seit 2014 wird für Eheschließungen, Geburten und Verstorbene in Deutschland das Religionsmerkmal nicht mehr erfasst. Im Zensus 2022 wird überhaupt nicht mehr nach Religion gefragt.

3.2. Aktuelle Situation

Nachdem zur Klärung der Anzahl der Muslime in der fowid-Analyse zu den Religionszugehörigkeiten 2020 bereits die rund 700.000 Aleviten in Deutschland als eigenständige Religionsgemeinschaft aus den Muslimen herausgerechnet worden waren (wofür es eine eigene Analyse gibt: „Aleviten in Deutschland“) war nun wiederum zu klären, ob und wie sich die Anzahl der Muslime im Laufe des Jahres 2021 verändert hatte. Eine Quelle dazu sind die Migrationsberichte.

„Von Januar bis November 2021 betrug der Wanderungssaldo in Deutschland ein Plus von rund 315.000 Personen (im Vorjahreszeitraum 217.300, im gesamten Jahr 2020 208.600). […] Rund 190.800 Asylanträge wurden im Jahr 2021 gestellt (+56% im Vorjahresvergleich). Personen aus Syrien (70.200), Afghanistan (31.700) und dem Irak (16.900) machten davon insgesamt 60% aus.“ (Update des Migrationsberichts 2021 der Malteser)

Diese Angaben bleiben jedoch auf der Ebene der „Muslimisch dominierten Länder“, was jedoch nicht, quasi automatisch, einen Rückschluss auf die Anzahl der zugewanderten Muslime zulässt. In dieser Hinsicht ist auch die „Wanderungsstatistik“ (Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland: Deutschland, Jahre, Staatsangehörigkeit, 2021) nicht verwendbar, da die Angaben der Staatsangehörigkeit nichts über die Religionszugehörigkeit der jeweiligen ‚Wanderinnen und Wanderer‘ aussagt. Ein Versuch, wie er in der fowid-Ausarbeitung für 2018, Tabelle 7, noch berechnet wurde, erscheint mittlerweile als zu fragwürdig, da die staatlichen Angaben zur Religionszugehörigkeit, vor allem in den „mehrheitlich muslimisch Ländern“, eher dem Wunschdenken der Regierungen als der Realität entsprechen. (Beispiel: Iran, Anteil der Muslime - Offizielle Regierungsangabe: 99,4 Prozent, evidenzbasierte Umfrage: 37,2 Prozent.

Genauere Hinweise lassen sich in der Anzahl der Asylerstanträge finden, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für 2021 in „Das Bundesamt in Zahlen 2021 - Asyl“ veröffentlicht wurden. Das Jahr 2021 ist (Seite 11) mit einer Anzahl von 148.233 Erstanträgen (in der Zahlenreihe seit 1995) nicht ‚herausragend‘. Die Zusammensetzung der Asylsuchenden nach Alter und Geschlecht (S. 20) zeigt den hohen Anteil von Männern, besonders in den Kernjahrgängen der Reproduktion (in den Altersgruppen der 18-25 Jährigen: 77 Prozent, bei den 25-30-Jährigen: 71 Prozent), so dass religiös-homogene Partnerschaften nur eine Minderzahl sein können. In den Asylerstanträgen wird auch nach der Religionszugehörigkeit gefragt.

Geht man also von insgesamt 110.656 in 2021 zugewanderten Muslimen aus, so sind es nach Abzug der 40 Prozent Kultur-Muslime (44.300) noch 66.000, also rund 70.000 konfessionsgebundene Muslime, um die sich die Anzahl der Muslime in Deutschland erhöht hat.

3.3. Kultur-Muslime

In Deutschland besteht die Möglichkeit, aus den großen christlichen Kirche auszutreten, d. h. die Mitgliedschaft zu beenden und dadurch die Distanz zur religiösen Organisation „Kirche“ zu dokumentieren. Für den Islam besteht diese Möglichkeit nicht. Die christliche Kirchenmitgliedschaft wird durch die Taufe begründet, Muslim ist man automatisch als Kind eines muslimischen Vaters.

Religionssoziologisch sind vor allem die konfessionsgebundenen Gläubigen von Interesse. Insofern wird mit der Kategorie der Kultur-Muslime angestrebt, die konfessionsgebundenen Muslime von den säkularen Muslimen zu unterscheiden. Es ist eine Parallele zu christlichen Kirchenmitgliedern und ausgetretenen Konfessionsfreien.

Dass diese Unterscheidungen keine Zuschreibungen darstellen, sondern in der Selbstwahrnehmung tatsächlich vorhanden sind, darauf verweist die Studie „Religionszugehörigkeiten, gefühlt, 2022“, in der die Befragten nicht nach ihrer formalen Religionszugehörigkeit gefragt wurden, sondern danach, welcher sie sich persönlich zugehörig fühlen.

„Die Gesamtverteilung der gefühlten Religionszugehörigkeiten entspricht weitestgehend den Anteilen, die auch aus den bisherigen fowid-Berechnungen bekannt sind, die aber von den formalen Kirchenmitgliedschaften und Schätzungen ausgehen: Katholisch (nach Umfrage: 24,4 nach Mitgliederzahl/Schätzung: 26,7 Prozent), Evangelisch (24,3 / 28,2), Muslime (3,8 / 3,5), andere Religionen (2,2 / 4,8) sowie Konfessionsfreie (41,3 / 40,7 Prozent).“

Mit anderen Worten: Bei den christlichen Kirchenmitgliedern ist, egal wie stark ihre Kirchenbindung ist, das Zugehörigkeitsgefühl zur Religionsgemeinschaft vorhanden, die anderen sind ausgetreten, und bei den Muslimen sind es weniger als vier Prozent, was auch den „konfessionsgebundenen Muslimen“ in der fowid-Berechnung entspricht. Es macht also Sinn, die Unterteilung in konfessionsgebundene bzw. nicht-religiöse Muslime vorzunehmen.

Für die Frage, welche Indikatoren für eine derartige Unterscheidung zur Verfügung stehen, ist bereits in den Berichten der Vorjahre auf die religiöse Bedeutung der Gebetshäufigkeit von Muslimen hingewiesen worden, die zu den „fünf Säulen des Islam“ gehören.

Es ist auch nicht überraschend, entsprechend der soziologischen Assimilierungstheorie, dass zugewanderte Religionen sich ihrem Umfeld allmählich anpassen, also im eher säkularen Deutschland säkularer werden. (Auch entsprechend der Säkularisierungstheorie.) Entsprechend verringert sich – nach der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020“ – die Gebetshäufigkeit von Muslimen (Täglich bis ein paar Mal im Monat) von 64 Prozent (in der ersten Generation) auf 53 Prozent (in den Nachfolgegenerationen).

Diese Verringerung der konfessionsgebundenen Muslime zeigt – im Vergleich zu den Daten der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland (MLD, 2008)“ zur Studie 2020 -, dass der Anteil der „stark Gläubigen“ sich von 36 Prozent (2008) auf 29 Prozent (2020) verringert hat und der Anteil der „Nicht-Gläubigen“ sich von 13 Prozent (2008) auf 19 Prozent (2020) erhöht.

Wie Detlef Pollack, Olaf Müller, Gergely Rosta und Anna Dieler in „Integration und Religion aus der Sicht von Türkeistämmigen in Deutschland“ (2016) schreiben (S.11 ff.), bestehen: „Facetten der Religiosität: Traditionelle Praxis bei der ersten und Religion als Identitätsmarker bei der zweiten und dritten Generation“.

„Auf der einen Seite erweist sich im Hinblick auf die traditionelle religiöse Praxis die zweite/dritte Generation als weniger aktiv als die erste Generation. So besucht die zweite/dritte Generation weniger häufig die Moschee als die erste Generation (23 vs. 32% wöchentlich oder öfter) und bekundet auch deutlich seltener, mehrmals am Tag das persönliche Gebet zu verrichten (35 vs. 55%). Auf der anderen Seite schätzt sich die zweite/dritte Generation als religiöser ein als die erste Generation (72% vs. 62% „tief“, „sehr“ bzw. „eher“ Religiöse). Möglicherweise spiegeln die Antworten auf diese Frage weniger die „tatsächlich gelebte“ Religiosität wider als vielmehr ein demonstratives Bekenntnis zur eigenen kulturellen Herkunft.“

„Dieses Bekenntnis zur eigenen kulturellen Herkunft“ ist das Kernelement von „Kultur-Muslimen“, d.h. einer kulturellen Selbstzuordnung als Muslim ohne religiöse Begründung.

In Österreich hat es zur Alltagspraxis der Muslime (2013) den Bericht „Muslimische Alltagspraxis in Österreich. Ein Kompass zur religiösen Diversität“ gegeben. Eine der Einschätzungen lautet: „Von anderen Interviewten hingegen wird die Einschätzung geteilt, dass sie als nichtpraktizierende Gläubige zur großen Mehrheit der muslimischen Bevölkerung in Österreich gehören, wie eine Frau aus Wien es ausdrückt, die sich diesbezüglich als ‚stink-normale Muslimin wie 80 Prozent aller Muslime‘ bezeichnet.“

4. Weitere kleinere Religionsgemeinschaften

Für die weiteren kleineren Religionsgemeinschaften werden die bisherigen Zahlenabgaben beibehalten. Es gibt keine Belege, um Veränderungen oder reale Größenordnungen festzustellen, weder bei Berechnungen noch bei amtlich geprüften Angaben.

Für die christliche Gruppe der „Orthodoxen, Orientalischen und Unierten Kirchen“ wurden für 29 Kirchen Zahlenangaben publiziert, für die sieben größten für 2022. Es ergibt sich eine Gesamtzahl von 1.797.700 Kirchenmitgliedern. Allerdings ist die Quellenangabe („Bevölkerung mit Migrationshintergrund - Ergebnisse des Mikrozensus 2021 - Fachserie 1 Reihe 2.2 - 2021“) nicht nachvollziehbar, da der Mikrozensus keine Daten zur Religionszugehörigkeit enthält.

Bei den amtlich geprüften Angaben hat der Freistaat Bayern im Rahmen seiner (auf Antrag) freiwilligen Zahlungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – bei denen es pro Kopf der Kopf der Mitglieder 2021 einen Zuschuss von rund 7,60 Euro gab - seine eigenen Erfahrungen. In den Haushaltsplänen von 2005/2006 bis 2013/14 heißt es u. a. für die Griechisch-Orthodoxe Metropolie: „In den zurückliegenden Jahren wurde von einer Zahl von 52.600 Bekenntnisangehörigen ausgegangen. Die von der Körperschaft geltend gemachte Erhöhung der Zahl der Glaubensangehörigen konnte nicht nachgewiesen werden.“ (Haushaltsplan 2013/14, Epl. 05, S. 245).

5. Praktizierende Religiöse

In der fowid-Ausarbeitung zu den Religionszugehörigkeiten 2019 war nach der Glaubenspraxis gefragt worden, d. h. wie viele der sich selbst als Mitglied einer Religionsgemeinschaft Betrachtenden praktizieren ihren Glauben öffentlich tatsächlich? Indikator dafür ist, dass zumindest einmal im Monat („regelmäßig“) ein Gottesdienst besucht wird. Für 2019 hatte sich ein Anteil von 7,9 Prozent ergeben.

Nach den Angaben der Deutschen Bischofskonferenz (Eckdaten 2021, S. 79) nahmen 2021 insgesamt 4,3 Prozent der Katholiken ‚regelmäßig‘ am Gottesdienst teil (mit einer Spannweite in den Bistümern von 2,4 bis 10,3 Prozent). In den evangelischen Landeskirchen belief sich der Anteil der Gottesdienstbesucher (2019) auf 2,7 Prozent. Unter den Muslimen wird der regelmäßige Moscheebesuch (u. a. zum Freitagsgebet) von rund 50 Prozent praktiziert. Da bei den Muslimen der Aspekt des gesellschaftlichen Lebens und des Kontaktes zu Gleichgesinnten – wie bei allen kleineren Religionsgemeinschaften – eine größere Bedeutung hat als unter den christlichen Kirchenmitgliedern, darf eine höhere Glaubenspraxis auch bei  den anderen kleineren Religionsgemeinschaften angenommen werden.

In 2021 sind es 5,9 Prozent der Bevölkerung (und aller Religionen), die als „praktizierende Gläubige“ zu betrachten sind. Damit setzt sich der Trend fort. 2016 nannte eine Studie der ALLBUS-Auswertungen zur „Kirchganghäufigkeit in Deutschland 1980-2016“ einen Anteil der Gläubigen mit „regelmäßigen Gottesdienstbesuch“ von 12 Prozent, für 2019 sind es 7,9 Prozent, was sich nun um weitere zwei Prozentpunkte verringert hat. Mit anderen Worten: Nur noch sechs von hundert Bundesbürgern sind als praktizierende Gläubige ihrer Religion anzusehen.

(CF, MK)